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Frankenthal – Knut-Feste: Feierliche Verbrennung der Weihnachtsbäume

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.

Knut-Feste erfreuen sich mittlerweile auch in unserer Region immer größerer Beliebtheit. Bei diesem, aus Nordeuropa übernommenen Brauchtum, werden die abgeschmückten Weihnachtsbäume, ähnlich wie bei den bekannten Winterver-brennungen oder Osterfeuer, feierlich verbrannt.

Auch wenn grundsätzlich das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nicht erlaubt ist, dür-fen Weihnachtsbäume ausnahmsweise unter Beachtung folgender Sicherheitsbe-stimmungen als Brauchtumspflege verbrannt werden.

– Beim Verbrennen der Bäume muss ein Sicherheitsabstand von 50 m zu Gebäu-den jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen sowie von 10 m zu gefährde-ten Nachbarkulturen sowie zu angrenzender Rohr- und Riedbeständen und Feldrainen eingehalten werden.

– Die Bäume müssen beim Verbrennen trocken sein.

– Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bäume vollständig abgeschmückt sind.

– Das Feuer ist an der, dem Wind abgekehrten Seite, zu zünden. Bei aufkommen-dem starkem Wind ist das Feuer zu löschen.

– Der Verbrennungsvorgang ist so zu steuern, dass kein Gefahr bringender Fun-kenflug und keine Verkehrsbehinderung oder sonstige erhebliche Belästigung durch Rauchentwicklung entstehen.

– Zum Schutz der Bodendecke und der Tier- und Pflanzenwelt ist sicherzustellen, dass größere Flächen nicht gleichzeitig in Brand gesetzt werden und dass das Feuer auf die Bodendecke möglichst kurz und ohne stärkere Verbrennung ein-wirkt.

– Der Verbrennungsvorgang ist ständig von mindestens einer mit geeignetem Ge-rät ausgestatteten über 18 Jahre alten Person zu beaufsichtigen.

– Feuer und Glut müssen vor dem Verlassen der Verbrennungsstelle gelöscht werden oder erloschen sein.

– Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.

Das Abhalten von Knutfesten bzw. das Verbrennen ist dem Bereich Ordnung und Umwelt, Neumayerring 72, 67227 Frankenthal (Pfalz), E-Mail: ordnungundum-welt@frankenthal.de, 10 Werktage vorab anzuzeigen.

In der Anzeige ist Datum und Uhrzeit sowie Örtlichkeit der vorgesehenen Verbren-nung mittzuteilen. Auch die Anzahl der zu verbrennenden Bäume ist zu benennen.

Der Bereich Ordnung und Umwelt prüft in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, ob dem Vorhaben Sicherheitsbedenken entgegenstehen. Für diesen Fall wird dem Anzeiger das Vorhaben untersagt.

Der Bereich Ordnung und Umwelt weist vorsorglich darauf hin, dass anfallende Kosten für Feuerwehreinsätze, die dadurch entstehen, dass keine Anzeige der Ver-brennung im Vorfeld getätigt wurde, bei den Verursachern geltend gemacht werden.

Zu beachten ist außerdem, dass die größte Gefahr, die von einem brennenden tro-ckenen Weihnachtsbaum im Freien ausgeht, durch Ausbreitung des Feuers durch Flugfeuer und Funkenflug besteht.

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