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Landau – Umstrukturierungsanträge 2018 – Antragsverfahren Teil 2, Pflanzung 2018 – Antragstellung bis zum 31. Januar 2018

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Ab dem 2. Januar 2018 können Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 gestellt werden. Flächen, die im Jahr 2017 nicht im Antrag Teil 1 beantragt und positiv beschieden wurden, können im Antrag Teil 2 nicht beantragt werden! Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Anträge können wie gewohnt bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden. Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagsorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen werden gefördert. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 €/ha, bzw. bei der Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtung oder der Verwendung von gebrauchtem Material 6.000 €/ha.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 ar je Bewirtschaftungs-einheit und die Mindestzeilenbreite 2,00 m. Bereits seit dem Jahr 2017 muss die Antragstellung auf Basis der geometrischen Flächenwerte (ALK Wert) erfolgen. In der Weinbaukartei werden weiterhin die alphanumerischen Buchflächenwerte (ALB) verwendet. Erzeugern, die widerrechtlich Anpflanzungen bzw. ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen bewirtschaften, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert!

Antragsunterlagen können ab sofort bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße -Referat Landwirtschaft und Weinbau- sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Maikammer und Offenbach abgeholt werden. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Frau Nuber unter Telefon 06341 / 940 436, Fax 06341 / 940 7 436 oder per E-Mail: Janina.Nuber@suedliche-weinstrasse.de. Über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer gibt es die Möglichkeit, einen Antrag elektronisch zu erfassen und zu übermitteln. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung abzugeben. Ergänzend dazu ist eine Kopie der Weinbaukartei des Vorjahres, der tangierten Flächen, einzureichen.

Die Antragsunterlagen sind bis spätestens 31. Januar 2018 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen (Ausschlussfrist). Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2018. Die Richtlinien und Antragsunterlagen können auch auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php heruntergeladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Antragsteller, die 2018 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2015 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, einen „Gemeinsamen Antrag Agrarförderung“ bis zum 15. Mai 2018 stellen müssen. Auf dieser Grundlage können dann Cross-Compliance-Prüfungen in den Betrieben erfolgen.

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