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Heidelberg – Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Beschäftigungspflicht wird jährlich überprüft Bundesagentur für Arbeit versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht – Elektronische Anzeige nutzen

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (be-schäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2017 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2018 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden. Geht die Anzeige verspätet ein oder ist sie unvollständig oder falsch ausgefüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhal-ten Anfang Januar 2018 das für die Anzeige erforderliche Bearbeitungspro-gramm IW-Elan (früher: REHADAT-Elan) auf CD-ROM. Das Programm IW-Elan unterstützt bei der Bearbeitung und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter https://www.iw-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber außerdem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, das Bearbeitungsprogramm über den Be-stellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.iw-elan.de anzu-fordern.

Weitere Hinweise können abgerufen werden unter:
www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht

Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 / 823 7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Heidelberg beantwortet.

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