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Ludwigshafen – Kindertagesstätte Gneisenaustraße wird eingeweiht – Ausbau des Betreuungsangebotes geht weiter

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Rund 13 Monate nach dem ersten Spatenstich im November 2016 lud Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse am 1. Dezember zur Einweihung der neuen Kindertagesstätte Gneisenaustraße mit 120 Plätzen für Kinder von wenigen Wochen bis sechs Jahren ein. Beigeordnete Prof. Dr. Cornelia Reifenberg nahm die Einweihung zum Anlass, über den Stand der weiteren Umsetzung des Programms zum Ausbau der Kinderbetreuung in Ludwigshafen zu informieren und erläuterte bei einem Pressegespräch am 1. Dezember 2017 in der Kindertagesstätte Gneisenaustraße außerdem das geplante Verfahren zur Online-Anmeldung für Kindergartenplätze. Bereits seit 2006 baut die Stadt Ludwigshafen am Rhein das Betreuungsangebot für Kinder kontinuierlich aus, um den Rechtsanspruch für Kinder ab zwei Jahren auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen und Eltern bessere Möglichkeiten zu bieten, Familie und Beruf zu verbinden. Rund 1.200 neue Kindergartenplätze und 140 neue Krippenplätze sieht das im Februar 2016 beschlossene dritte Ausbaupaket der Stadt Ludwigshafen am Rhein vor. Die Umsetzung von einzelnen Vorhaben aus dem Ausbaupaket hat der Stadtrat vor der Sommerpause beschlossen.
In elf verschiedenen Projekten entstehen 700 der Kindergartenplätze und 80 der Krippenplätze in städtischer Trägerschaft. Die Betreuungsplätze sollen je nach Bauverlauf wie geplant bis 2020/21 zur Verfügung stehen. Auch die freien Träger beteiligen sich am Ausbaupaket. In elf Projekten sollen in freier Trägerschaft 500 Kindergartenplätze und 60 Krippenplätze entstehen. Die Verhandlungen mit den Trägern der protestantischen Kirche, dies sind häufig einzelne Kirchengemeinden, sollen im ersten Quartal 2018 beendet sein. Es ist das Ziel der Stadt Ludwigshafen, auch bei den freien Trägern die Baumaßnahmen bis spätestens Ende 2021 abzuschließen. Außerdem plant die Stadt gemeinsam mit den freien Trägern die Einführung eines neuen Online-Anmeldeverfahrens für Kindergartenplätze im Frühjahr 2018, das Eltern und Trägern deutliche Erleichterungen bringen soll.

“Die Einweihung der Kindertagesstätte Gneisenaustraße ist ein weiterer Fortschritt bei der Verbesserung des Betreuungsangebotes in Ludwigshafen. Wir arbeiten gemeinsam mit den freien Trägern intensiv daran, dass wir im kommenden Jahr deutlich vorankommen. Wer weiß, wie schwierig es ist, in der verdichteten Bebauung in der Stadt Standorte für neue Kitas zu finden, kann ermessen, welche Kraftanstrengung in der Umsetzung des dritten Ausbaupaketes steckt. Derzeit sind wir weitgehend im Plan”, so Reifenberg. Insgesamt, so die Beigeordnete, habe sich seit 2006 die Zahl der Ganztagsplätze in den Kitas in den Stadtteilen von 1.199 auf 2.771 mehr als verdoppelt. Weil die Kinderzahlen in Ludwigshafen derzeit weiter ansteigen, werden die bisher als Übergangslösungen angedachten Provisorien wie zum Beispiel in der Ludwig-Bertram-Straße weiter genutzt und sollen helfen, den Bedarf stadtteilübergreifend zu decken. Damit kann unter anderem Eltern aus Oggersheim eine Alternative angeboten werden. Das Provisorium für die KTS Süd, das im Frühjahr gebaut wird, entspricht mit sieben Gruppen bereits dem geplanten Ausbaustand und bietet 45 zusätzliche Plätze für Kinder von wenigen Wochen bis sechs Jahren an.

Besserer Service für Eltern
“Um Eltern zu entlasten, führen wir gemeinsam mit den freien Trägern im Frühjahr 2018 ein Online-Verfahren ein, mit dem die Anmeldung für einen Kindergartenplatz schnell und von zu Hause aus erfolgen kann. Die Einbindung der freien Träger ist aus unserer Sicht ein zwingendes Erfordernis: Nur damit können wir den Eltern einen echten Mehrwert bieten. Mit dem neuen Verfahren führt zum Beispiel die Aufnahme eines Kindes in einer Kita automatisch dazu, dass das Kind bei den anderen Kitas von der Warteliste entfällt. Der Aufwand für die Kita-Leitungen und die Verwaltung der Kindertagesstätten bei allen Trägern verringert sich deutlich. Gleichzeitig schaffen wir mehr Transparenz”, erklärte Reifenberg. Deswegen veröffentlicht die Stadt auf ihrer Homepage www.ludwigshafen.de auch die Kriterien für die sich daran anschließende Vergabe von Kita-Plätzen. Die abschließende Entscheidung über die Platzvergabe treffen die Leitungen der Kitas. “Sie kennen alle Fakten und auch die besondere Situation der Familien. Diese pädagogische Abwägung kann ein Computerprogramm nicht ersetzen”, so die stellvertretende Leiterin des Bereichs Kindertagesstätten, Andrea Ostermayer-Pölsterl. Eltern können das neue Anmeldeverfahren direkt nach der Einführung im Frühjahr nutzen, um ihre Kinder für das Kindergartenjahr 2019/20 anzumelden. Die Kinder für das kommende Kindergartenjahr 2018/19 sind in der Regel bereits jetzt angemeldet oder werden es in den kommenden Wochen. Die Verwaltung des Bereichs Kindertagesstätten ist weiterhin in vielen Facetten Anlaufstelle für Eltern. Für Fragen rund um das Thema Betreuungsplätze stehen zwei Kolleginnen zur Verfügung. Sie sind telefonisch und zu den Öffnungszeiten (Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr, Donnerstag 9 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr) persönlich erreichbar, darüber hinaus können Eltern unter E-Mail kindertagesstaetten@ludwigshafen.de rund um die Uhr ihre Anliegen an die Verwaltung richten. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah. Die Mitarbeiterinnen verfügen über Informationen über die Belegungssituation der Kindertagesstätten und vermitteln auch Plätze in Notsituationen. “Damit wird dem Wunsch der Eltern nach Beratungsbedarf Rechnung getragen”, so Ostermayer-Pölsterl.

Platzvergabe und Aufnahmekriterien
Die Vergabe von Kindergartenplätzen erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätten-Leitung nach den aktuellen Aufnahmekriterien. Diese Kriterien werden auf der Homepage der Stadt www.ludwigshafen.de veröffentlicht. Die Erfüllung eines Kriteriums ist ausreichend, die Kriterien haben untereinander keine Rangfolge. Vor allem die Leitung der Kindertagesstätte kennt die Situation der angemeldeten Familien und hat im Einzelfall unter Beachtung der genannten Kriterien eine Entscheidung zu treffen.

Die derzeit geltenden Aufnahmekriterien lauten:

In der Krippe:
In die Krippe können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab der achten Lebenswoche bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres aufgenommen werden. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, sind folgende Voraussetzungen für eine Aufnahme entscheidend:

• Alleinstehende berufstätige Elternteile
• Berufstätigkeit beider Elternteile
• Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
• Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
• Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle
• Datum der Anmeldungen

Im Kindergarten:
In den Kindergarten können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Folgende Betreuungsarten werden hierbei angeboten:

a) Teilzeit
Kinder haben vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten.
Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, ist das Geburtsdatum für die Reihenfolge der Aufnahme entscheidend.

b) Durchgehende Teilzeit
Kinder insbesondere erwerbstätiger Eltern können in den durchgehenden Teilzeitbereich aufgenommen werden

c) Ganzzeit
In den Ganzzeitbereich können Kinder aufgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

• Alleinstehende berufstätige Elternteile
• Berufstätigkeit beider Elternteile
• Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
• Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
• Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle.

Im Hort:
In den Hort können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem Schuleintritt bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgenommen werden. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

• Alleinstehende berufstätige Elternteile
• Berufstätigkeit beider Elternteile
• Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
• Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten, Migrationshintergrund)
• Schulschwierigkeiten
• Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle.

Kita-Ausbau und Kinderzahlen, Personal
2006 lagen die Kapazitäten wohnquartierorientiert noch bei 158 Krippe- und 5.207 Kindergartenplätzen. Bis zum 1. August 2017 konnten die Kapazitäten um 1.293 Kindergarten- und 132 Krippenplätze auf 6.500 Kindergarten- und 290 Krippenplätze erhöht werden. Nach Umsetzung des dritten Ausbaupakets werden weitere 1.176 Kindergarten- und 150 Krippenplätze hinzukommen, so dass dann insgesamt 7.676 Kindergarten- und 440 Krippenplätze angeboten werden können. Insgesamt wird die Stadt Ludwigshafen 135,3 Millionen Euro für den Ausbau der Kindertagesstätten seit dem Jahr 2006 investieren. Bund und Land beteiligen sich an diesen Kosten mit rund 20,7 Millionen Euro.

Die aktuelle Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten geht von einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke von 1.700 Kindern aus. Dies entspricht bei 4,5 Jahrgängen im Kindergartenalter einem Bedarf von 7.650 Kindergartenplätzen. Die jährliche Geburtenrate übersteigt diesen Wert von 1.700 Kindern jedoch seit dem Jahr 2016. Aufgrund der Beobachtungen der Entwicklungen in den vergangenen Jahrzehnten ist jedoch davon auszugehen, dass diese Spitzenwerte nur vorübergehend anhalten und sich die jährlichen Kinderzahlen bis etwa 2025 wieder bei rund 1.700 Kindern einpendeln. Um
diesen vorübergehenden zusätzlichen Kindergartenplatz-Bedarf zu decken, plant die Stadt Ludwigshafen derzeit, die für Baumaßnahmen errichteten Ausweichquartiere länger zu erhalten und als Provisorien weiter zu betreiben.

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