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Heidelberg – Bilanz der Schwerpunktaktion Altstadt

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) der Stadt Heidelberg hat in der zweiten Oktoberwoche eine Schwerpunktaktion in der Altstadt durchgeführt, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Dabei wurden 1.187 Verwarnungen ausgestellt und 48 Fahrzeuge abgeschleppt.

Der GVD führt zweimal pro Jahr in der Altstadt eine Schwerpunktaktion durch: Alle Überwachungskräfte kontrollieren dann eine Woche lang primär diesen Stadtteil. Bei den Kontrollen geht es vor allem darum, dass die Rettungswege für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst frei bleiben, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch parkende Autos behindert werden, dass die Müllabfuhr durchfahren kann und dass Behindertenparkplätze nicht von Unberechtigten zugeparkt werden. Bei der letzten Schwerpunktaktion Altstadt im April 2017 wurden 1.023 Verwarnungen ausgestellt und 55 Fahrzeuge abgeschleppt.

Hintergrund: wichtige Parkregeln

– In den Straßen muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern unbedingt freibleiben. Bis fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen darf nicht geparkt werden. Das gilt auch für die gegenüberliegende Straßenseite einer Einmündung. Parken im Fünf-Meter-Bereich ist ein Bußgeldvergehen.

– Vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten darf nicht geparkt werden, außer die Straße ist ausreichend breit.

– An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das Parken nicht erlaubt und das Halten maximal drei Minuten.

– Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind inklusive der An- und Abfahrbereiche freizuhalten.

– Radverkehrsanalagen sind grundsätzlich freizuhalten, ebenso Gehwege, soweit das Parken nicht durch Beschilderung zugelassen ist.

www.heidelberg.de > Leben > Mobilität > Sicherheit

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