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Mannheim / Ludwigshafen / Kreis Bergstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – „Erkennbar sein“ während der dunklen Jahreszeit: Sehen und gesehen werden Verhaltenstipps für Kraftfahrzeugführer – UFFBASSE! – Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Mannheim / Ludwigshafen / Kreis Bergstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Herbst wird es abends früher dunkel und morgens später hell. Um den Durchblick zu behalten und gut erkennbar zu sein, sollten Kraftfahrzeugführer jetzt ihr Fahrzeug checken lassen, vor allem die lichttechnischen Einrichtungen. Nur wer mit guter Beleuchtung unterwegs ist, kann sich sicher im Straßenverkehr bewegen. Dabei kommt es vor allem darauf an, gut zu sehen und von anderen gut gesehen zu werden.

Zu hoch ausgerichtete Scheinwerfer können den Gegenverkehr blenden, zu niedrig positionierte dagegen leuchten die Fahrbahn nicht richtig aus und verschenken ihr Potential.

Defektes Licht sollte so schnell wie möglich repariert werden. Wer bei schlechter Sicht mit einer defekten Birne unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich sondern auch andere und das Risiko, einen Unfall zu verursachen, steigt.

Verhaltenstipps für Kraftfahrzeugführer:

  • Gerade zum Beginn der dunklen Jahreszeit sind funktionstüchtige Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen von essentieller Bedeutung. Im Zeitraum 01. bis 31. Oktober können Kraftfahrzeugführer die Beleuchtungsanlagen ihrer Fahrzeuge in rund 38.400 Meisterbetrieben der Kraftfahrzeug-Innungen kostenlos auf ihr einwandfreies Funktionieren sowie die richtige Einstellung überprüfen lassen. Im vergangenen Jahr lag die bundesweite Beanstandungsquote der überprüften Pkw bei 32 % und die der Nutzfahrzeuge bei 41,5 %.  Licht-Test 2017
  • Das Abblendlicht ist frühzeitig einzuschalten. Nach § 17 StVO bei Dämmerung, Dunkelheit und wenn es die Lichtverhältnisse erfordern. Ist die Sicht durch Regen, Nebel oder Schneefall beeinträchtigt, ist auch am Tag das Abblendlicht einzuschalten. Das Tagfahrlicht reicht dann nicht mehr aus.
  • Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein, deshalb sollten die Scheinwerfergläser und Rückleuchten auch regelmäßig gesäubert werden – am besten immer vor Fahrtantritt oder wem das zuviel ist z. B. während des Tankens.
  • 17,7 % der Unfälle im Stadtgebiet Frankfurt am Main ereigneten sich in 2016 bei Dämmerung oder Dunkelheit, wobei die Unfälle bei Dunkelheit im Vergleich zu Unfällen am Tag häufig schwerere Folgen aufweisen. Die Gefahr im Straßenverkehr getötet zu werden ist bei Dämmerung und nachts mehr als doppelt so hoch wie bei Tageslicht.
  • Die Geschwindigkeit sollte immer den Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst werden. Unsere Augen nehmen nachts Informationen sehr selektiv und verspätet auf. Daher ist die Sehschärfe der Autofahrer im Dunkeln auch um 90 % vermindert. Saubere Scheiben innen und außen helfen zudem für eine einwandfreie Sicht.
  • Der Einsatz der Nebelscheinwerfer respektive Nebelschlussleuchten dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn durch Nebel, Regen oder Schnee die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
  • Wer mit verschmutzten Scheinwerfern, mit Nebelscheinwerfern obwohl die Sicht mehr als 50 Meter beträgt, ohne Licht wenn erforderlich oder nur mit Standlicht unterwegs ist riskiert ein Verwarnungs- respektive Bußgeld in Höhe von 10 bis 60 Euro.

Text / Foto: Hessisches LKA / Polizei Frankfurt

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