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Heidelberg – Gemeinderat und Verwaltung sehen Gemeinschaftsschule in Leimen kritisch – Sorge um sinkende Schülerzahlen an vergleichbaren Heidelberger Einrichtungen

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg hat Bedenken gegen die Eröffnung einer Gemeinschaftsschule in der Nachbarstadt Leimen. Der Heidelberger Gemeinderat folgte in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. Oktober, mehrheitlich einer Empfehlung der Verwaltung, keine Zustimmung zu diesem Vorhaben zu geben. Die Stadt Heidelberg musste eine derartige Stellungnahme im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens abgeben.

Die Stadt Leimen beabsichtigt, einen Antrag zur Einrichtung einer dreizügigen Gemeinschaftsschule an der Geschwister Scholl-Schule – bisher eine zweizügige Werkrealschule – im Stadtteil St. Ilgen zu stellen. Dadurch wurde zunächst der Prozess der regionalen Schulentwicklung ausgelöst. Sein Ziel war ein kommunenübergreifender Konsens. In diesem Zusammenhang fanden im Sommer Gespräche statt, ein Konsens konnte allerdings nicht erzielt werden. Neben der Stadt Heidelberg hatte auch die Stadt Wiesloch mit Blick auf die eigene Gemeinschaftsschule Bedenken geäußert. Beide Städte befürchten, dass mit einer weiteren Gemeinschaftsschule in der Region die Schülerzahlen an den eigenen, vergleichbaren Einrichtungen sinken werden – und so der Fortbestand der Schulen in Frage gestellt werden könnte. So könnten die Anmeldezahlen unter die kritische Grenze von 40 fallen und bei weiterem Rückgang der Schülerzahlen sogar die organisatorisch und pädagogisch zwingend erforderliche Zweizügigkeit in Gefahr geraten.

Die Stadt Heidelberg unterhält aktuell zwei Gemeinschaftsschulen: die Geschwister Scholl-Schule im Stadtteil Kirchheim und die Waldparkschule auf dem Boxberg. Hinzu kommt noch die Internationale Gesamtschule Heidelberg im Stadtteil Rohrbach als Schule besonderer Art. Allein die beiden Gemeinschaftsschulen werden derzeit von 75 Schülerinnen und Schülern aus dem möglichen zukünftigen Einzugsgebiet einer neuen Gemeinschaftsschule der Stadt Leimen besucht, die Internationale Gesamtschule Heidelberg von 311 Schülerinnen und Schülern.

Das Votum Heidelbergs wird nun dem Regierungspräsidium Karlsruhe mitgeteilt, wo das Verfahren moderiert wird. Wird auch im Schlichtungsverfahren kein Konsens erreicht, entscheidet laut Schulgesetz Baden-Württemberg die oberste Schulaufsichtsbehörde – also das Kultusministerium.

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