Hockenheim/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Der 19. Deutsche Bundestag wird am Sonntag, dem 24. September, gewählt. In Hockenheim sind zurzeit 15.180 Bürger wahlberechtigt. Die Stadt Hockenheim ist in 15 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahllokale befinden sich in der Stadthalle Hockenheim, Hubäcker-Schule und Theodor-Heuss-Realschule. In allen Wahllokalen ist auch für gehbehinderte Wähler ein barrierefreies Wählen möglich. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens Sonntag, dem 3. September, zugeschickt. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Wahl umgehend mit dem Bürgerbüro der Stadt Hockenheim, Rathausstraße 1, Telefon 06205 21-500 in Verbindung setzen.
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 22. September, 18 Uhr, im Rathaus, Bürgerbüro, Eingang Rathausstraße 1, beantragt werden (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, und zusätzlich Mittwoch, 14 bis 18 Uhr). Dafür ist eine unterschriebene Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Falls für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragt werden sollen, muss eine Vollmacht dieser Person nachgewiesen werden. Am Samstag, dem 23. September, besteht für Wahlberechtigte, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt, diese über den Postweg aber noch nicht erhalten haben, die Möglichkeit von 11 bis 12 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, Rathausstraße 1, einen Ersatzwahlschein zu erhalten. Sollte ein Wahlberechtigter kurzfristig erkranken, so besteht auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr die Möglichkeit, Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten. Diese können dann beim Wahlbüro in der Stadthalle abgeholt werden. In diesem Fall ist die unterschriebene Wahlbenachrichtigung ggf. mit Vollmacht vorzulegen.
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden. Für die rechtzeitige Rücksendung sind die Briefwähler selbst verantwortlich.
Schablone für sehbehinderte und blinde Menschen
Die Blinden- und Sehbehindertenverbände bieten zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Verwendung der Schablonen ist einfach: Der Stimmzettel wird in die Wahlschablone eingelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig vorgelesen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist
Die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels können kostenfrei bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter der Telefonnummer 0761 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom) angefordert werden.
Mehr Informationen: Internetseite der Stadt Hockenheim
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Hockenheim erhältlich. Der Bereich „Aktuelles zur Bundestagswahl 2017“ ist auf der Internetseite auf der Startseite unter der Rubrik „Links“, „Bundestagswahlen 2017“, erreichbar. Er kann alternativ auch mit der Internetadresse http://www.hockenheim.de/main/rathaus_politik/politik/wahlen/00007 aufgerufen werden.