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Heidelberg – Hinweise der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar.Hinweise der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Allgemeines

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 24. September 2017 sind

 Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes,
 die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
 seit mindestens drei Monaten vor der Wahl, also seit dem 24. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
 nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Dieser Personenkreis erhält bis spätestens 3. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung, auf der Wahlbezirk und Wahlraum eingetragen sind. Liegt die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vor, so kann die Wahlteilnahme auch durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Das zuständige Wahllokal kann bei der Wahldienststelle unter der Telefonnummer 06221 58-42220 erfragt werden.

Beantragen von Briefwahlunterlagen

Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen wird, kann Briefwahl beantragen. Bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg sind die Briefwahlunterlagen zu den Öffnungszeiten erhältlich (bitte berücksichtigen, dass während der Ferienzeiten personelle Engpässe entstehen können und die Bürgerämter bis zum 8. September 2017 zu geänderten Öffnungszeiten zur Verfügung stehen). Die Wahl kann vor Ort auch direkt erledigt werden.

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (einscannen des QR-Codes oder Online-Antrag) als gewahrt. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht zulässig; auch nicht per SMS.

Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr, beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können.

Auch in den Außenstellen des Bürgeramtes können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 22. September 2017, abgegeben werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten der betreffenden Bürgerämter sind dabei zu berücksichtigen (8 bis 12 Uhr bzw. 8 bis 16 Uhr).

Wird keine persönliche Antragstellung gewählt, bitten wir die entsprechenden Postlaufzeiten zu berücksichtigen, um eine verspätete Zustellung zu vermeiden. Im Zweifelsfall bitte telefonisch mit der Wahldienststelle in Verbindung setzen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen und muss sich ausweisen.

Rücksendung der hellroten Wahlbriefe

Die Wahlberechtigten sollten darauf achten, die Wahlunterlagen rechtzeitig zurückzuschicken oder einzuwerfen. Wahldienststellenleiter Jürgen Käding: „Wichtig ist, dass alle Briefwählerinnen und
-wähler bei der Beantragung der Unterlagen die Zustelladresse ab Ende August angeben. Denn die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe weltweit verschickt. Alle Briefwähler sollten ihren Wahlbrief so schnell wie möglich zurücksenden, weil nur die ausgezählt werden, die bis 18 Uhr am Wahltag bei der Wahldienststelle eingegangen sind.“

Die Briefe werden bei Standardversand im Bundesgebiet kostenfrei befördert, wenn als Dienstleister die Deutsche Post AG gewählt wird. Kosten für andere Zusteller oder besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel als Eilbrief oder Versandkosten aus dem Ausland sind selbst zu tragen.

Für generelle Fragen rund um das Thema Wahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Mittwoch von 8 bis 17.30 Uhr.

Zusätzlich geöffnet ist die Wahldienststelle

 am Freitag, 22. September 2017, bis 18 Uhr für die Beantragung von Briefwahlunterlagen,
 am Samstag, 23. September 2017, von 10 bis 12 Uhr; es können aber nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte Briefwahlunterlagen beantragt werden. Auch nicht zugegangene Unterlagen können dann noch ersetzt werden;
 Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bis 15 Uhr können Briefwahlunterlagen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung beantragt werden.

Die Wahldienststelle ist telefonisch unter 06221 58-42220 oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de zu erreichen.

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