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Landau – Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz – Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Seit 1. Juli 2017 gelten Änderungen im Unterhaltsrecht. Alleinerziehenden Müttern und Vätern steht Unterhaltsvorschuss vom Staat zu, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur unregelmäßig Unterhalt für das gemeinsame Kind beziehungsweise die gemeinsamen Kinder zahlt. Bisher gab es den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes und höchstens für die Dauer von 72 Monaten. Diese Beschränkungen sind zum 1. Juli 2017 entfallen. Jetzt gilt der Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes bzw. Jugendlichen. Aufgrund der Gesetzesänderung wurden neue Antragsformulare eingeführt. Diese können bei der Unterhaltsvorschussstelle des Kreisjugendamtes Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau persönlich abgeholt oder telefonisch unter der Telefonnummer 06341 / 940-204 oder 06341 / 940-460 angefordert werden.

Die neuen Unterhaltsvorschussanträge können jedoch erst bearbeitet werden, wenn das neue Unterhaltsvorschussgesetz veröffentlicht wurde. Da dies bisher noch nicht geschehen ist, muss die Bearbeitung aus formalen Gründen so lange zurückgestellt werden. Die Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt des Landkreises Südliche Weinstraße bietet montag- bis freitagvormittags und zusätzlich donnerstagnachmittags Sprechzeiten an. Es wird um Verständnis gebeten, dass es trotz personeller Verstärkung in der Übergangsphase zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Für persönliche Vorsprachen wird um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341/940-204 oder 06341/940-460 gebeten.

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