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Frankenthal – Informationen zur Briefwahl – Briefwahlbüro ab Mittwoch, 23.08.17 geöffnet

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Wem es an diesem Tag nicht möglich ist, den Wahlraum aufzusuchen, hat die Möglichkeit, auf Antrag per Briefwahl zu wählen. Hierzu sind die Angaben in der Wahlbenachrichtigung notwendig. Die Wählerinnen und Wähler erhalten bis spätestens 03.09.2017 ihre Wahlbenachrichtigungen, die im DIN A4-Format gestaltet sind.

Das Briefwahlbüro ist ab Mittwoch, 23. August 2017 geöffnet und befindet sich im Rathaus, Eingang ehemaliger Info-Schalter (Seiteneingang), Sitzungssaal III, Zimmer-Nr. 130, Telefon-Nr. 89 – 488.

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 08.00 – 12.30 Uhr
Montag – Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Ein barrierefreier Zugang ist mittels einer Rampe über einen Eingang in der Fischergasse möglich.

Zur Beantragung der Briefwahl stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Schriftlich mittels vorgedrucktem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
2. Per Mail oder
3. Online

1. Schriftlich mittels vorgedrucktem Antrag auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung:

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist bereits ein entsprechender Antrag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen vorgegeben. Dieser Antrag ist auszufüllen und zu unterschreiben, und entweder in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung zu senden oder bei Vorsprache im Briefwahlbüro unbedingt mitzubringen.

Die Wahlunterlagen können im Briefwahlbüro direkt abgeholt und mitgenommen werden oder werden postalisch an die im Antrag angegebene Adresse gesandt.

Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung im Briefwahlbüro selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie der Stadtverwaltung vor Entgegennahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

2. Briefwahlantrag per E-Mail:

Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail beantragt werden. Bei Beantragung durch E-Mail sind der Familienname, Vornamen und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers oder der Antragstellerin anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers/der Antragstellerin die Angabe des Geburtsdatums und der Wählerverzeichnis- sowie Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Der Antrag ist per E-Mail zu richten an folgende E-Mail-Adresse: briefwahl@frankenthal.de

3. Briefwahlantrag online

Briefwahlunterlagen können ab dem 23.08.2017, 8.00 Uhr, auch online mittels Onli-ne-Wahlscheinverfahren (OLIWA) beantragt werden. Hier unterstützt das Online-Verfahren schrittweise bei der Eingabe der notwendigen Informationen.

Der Link zum Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA)lautet: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204

Der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code führt ebenfalls direkt zu dieser Adresse.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon oder sms ist nicht möglich.

Wer die Briefwahl nicht direkt im Briefwahlbüro ausübt und die Unterlagen mitnimmt oder sie sich zusenden lässt, muss sicherstellen, dass der Wahlbrief wieder rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingeht. Bis spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. September 2017, 18.00 Uhr, muss der Wahlbrief bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.

Der Wahlbrief kann postalisch an die Stadtverwaltung zurückgesendet oder dort persönlich abgegeben werden.

Bei Versand mittels eines Postdienstleisters sind die Wahlbriefe so rechtzeitig abzusenden, dass sie spätestens am Wahltag, Sonntag, 24. September 2017, bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) eingehen. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens am Mittwoch, 20. September 2017, in den Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden.

Der Wahlbrief für die Bundestagswahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert, er muss daher nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert und gegebenenfalls frühzeitiger abgesendet werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler/die Briefwählerin.

Persönlich abgegeben werden können die Wahlbriefe bis zum Wahltag, 24. September 2017, 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 103.

Nach 18.00 Uhr am Wahltag, 24. September 2017 eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Briefwahlunterlagen, die die Verwaltung versendet, enthalten neben dem Wahl-schein den Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge. In den blauen Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt. Dieser Umschlag wird zugeklebt. In den orangefarbenen kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue zugeklebte Umschlag mit dem Stimmzettel. Auch der orangene Umschlag wird zugeklebt.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2017 stellt der Landeswahlleiters in seinem Internetangebot unter www.wahlen.rlp.de zur Verfügung.

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