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Karlsruhe / Mannheim / Heidelberg / Mosbach – Erfolgreicher Wochenstart für die Bundespolizei: Mehrere gesuchte Straftäter am Hbf Karlsruhe verhaftet!

festnahme bpol

Karlsruhe / Mannheim / Heidelberg / Mosbach / Neckar-Odenwald-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Im Laufe des gestrigen Tages haben Beamte der Bundespolizei drei Personen im Hauptbahnhof Karlsruhe verhaftet, die mit Haftbefehlen gesucht worden sind.

Gegen 9 Uhr wurde ein 43-jähriger Mann in einem Geschäft im Hauptbahnhof kontrolliert. Der aus Syrien stammende Mann konnte sich nicht ausweisen und gab lediglich mündlich seine Personalien an. Er wurde daraufhin zur Dienststelle verbracht, wo seine Fingerabdrücke überprüft worden sind. Anhand dieser wurde festgestellt, dass der Mann mit drei Fahndungssauschreibungen, darunter ein Haftbefehl, gesucht wird. Er wurde durch das Amtsgericht Karlsruhe wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, ersatzweise 120 Tagen Haft, verurteilt. Weiterhin wurde er in zwei weiteren Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gesucht. Da der 43-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Nur fünf Stunden später erfolgte die nächste Festnahme eines 25-Jährigen, der mit einem Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Mosbach wegen Erschleichen von Leistungen gesucht worden ist. Der aus Heidelberg stammende Mann wurde einem Haftrichter vorgeführt und im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Einem 20-Jährigen wurde kurze Zeit später eine “Schwarzfahrt” zum Verhängnis. Der junge Mann wurde durch einen Zugbegleiter ohne Fahrkarte in einem Zug angetroffen. Daraufhin wurde die Bundespolizei verständigt. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass der aus Deutschland stammende Mann mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim gesucht wird. Er wurde vor wenigen Wochen durch das Amtsgericht Mannheim, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Da er die Strafe nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Dort muss der “Schwarzfahrer” die 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Des Weiteren wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen eingeleitet.

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