Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Ermordung von Geschäftsleuten hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) kürzlich vor dem Landgericht Frankenthal – Schwurgericht – Anklage gegen drei dringend Tatverdächtige erhoben, welche sich seit Anfang Januar 2017 in Untersuchungshaft befinden.
Bei den Angeschuldigten handelt es sich um 2 zuletzt in Ludwigshafen wonhaft gewesene türkische Männer im Alter von 38 und 49 Jahren sowie eine 43-jährige deutsche Frau, türkischer Abstammung, welche zuletzt in Stuttgart wohnte. Der 49-jährige Türke ist in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, Ende November 2016 einen 64-jährigen Geschäftsmann aus Brühl sowie Anfang Januar 2017 einen 49-jährigen Geschäftsmann aus Ludwigshafen zunächst entführt zu haben, um jeweils an eine große Bargeldsumme zu gelangen, und die Opfer anschließend erdrosselt zu haben.
In beiden Fällen legt die Anklage den Angeschuldigten die Mordmerkmale „Heimtücke“ (also die bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer), „Habgier“ (d.h. ein Gewinnstreben um jeden Preis) und „Verdeckung einer anderen Straftat“ (weil die Angeschuldigten mit der Tötung der Geschäftsleute jeweils u.a. die Entdeckung des – durch die Entführung verwirklichten – erpresserischen Menschenraubes im Sinne von § 239a StGB verhindern wollten) zur Last.
Die Angeschuldigten haben sich jeweils zur Sache eingelassen. Eine Beteiligung an der Entführung wird zumindest teilweise eingeräumt; hinsichtlich der Tötungen belasten sich die Angeschuldigten im Wesentlichen gegenseitig.
Der Nachweis der Taten beruht insbesondere auf den Einlassungen der Angeschuldigten, Zeugenaussagen sowie verdeckten Maßnahmen.
In gesonderten Verfahren wird derzeit ermittelt, ob und inwieweit die Angeschuldigten auch für die Planung und Durchführung ähnlicher Taten zum Nachteil weiterer Geschäftsleute verantwortlich sind.