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Frankenthal – Verkehrshinweise zum Strohhutfest in der Zeit vom 25.05. – 28.05.17

Frankenthal/ Metropolregion Rhein-Neckar.Die Zufahrten zum Strohhutfest, wie August-Bebel-Straße, Johannes-Mehring-Straße, Karolinenstraße, Turnhallstraße, Kanalstraße und Schmiedgasse, die als Rettungszufahrten für Sanitäts- und Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen sind, müs-sen unbedingt freigehalten werden. Installierte Halt- und Parkverbote sind zu be-achten. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass Fahrzeuge, die Sanitäts- oder Feuerwehrzufahrten blockieren, aus Sicherheitsgründen im Bedarfsfall abge-schleppt werden.

Auf den ansonsten befahrbaren Teilen der Festmeile:

• Wormser Straße zwischen dem Wormser Tor und der August-Bebel-Straße,
• August-Bebel-Straße von der Wormser Straße bis zur der Einmündung der Eli-sabethstraße,
• Speyerer Straße zwischen dem Speyerer Tor und der Fußgängerzone und in den Zufahrtsbereichen zur Speyerer Straße von der Turnhallstraße, der Acker-straße,
• Bahnhofstraße zwischen dem Neumayerring und der Welschgasse und
• Welschgasse zwischen der Bahnhofstraße und der Emil-Rosenberg-Straße

gelten ab Mittwoch, 24.05.17, 12.00 Uhr, Parkverbote wegen den Aufbauarbeiten.
Diese Straßenabschnitte sind mit Z. 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zo-ne) gekennzeichnet:

Zeichen
Das Parkverbot des Zeichens 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen (also auch Parkstreifen, etc.) innerhalb der durch die Zeichen 290 (Anfang) und Zeichen 292 (Ende) begrenzten Bereiche.
Erst wer am Z. 292 vorbeigefahren ist, hat die Zone verlassen.
Zeichen 292
Zeichen1
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone.

Bis dahin gilt das eingeschränkte Haltverbot für die Zone.

Für den Aufbau eines Riesenrades vor dem Wormser Tor und für den Aufbau ei-nes großen Zeltes auf der Westseite der Wormser Straße vor den Anwesen Nr. 5 a bis 11 gilt in der Wormser Straße zwischen Wormser Tor und Schmiedgasse und in der Wormser Straße vor den Anwesen Nr. 5 a bis 11 bereits ab Dienstag, 23.05.2017, 18.00 Uhr, Parkverbot.

Auf dem Parkplatz vor dem Dathenushaus darf ab Montag, 22.05.2017, 7.00 Uhr, wegen dem Aufbau des Fahrgeschäftes “Auto-Scooter” nicht mehr geparkt werden.

Für den Aufbau der Bühne im östlichen Teil der August-Bebel-Straße, zwischen Elisabethstraße und Nürnberger Straße gelten die Halteverbote ab dem 24.05.2017,
9.00 Uhr.

Für den Aufbau eines Zeltes in der Kanalstraße zwischen dem Einmündungsbe-reich der Elisabethstraße und Carl-Theodor-Straße in westlicher Richtung gelten die Halteverbote ab 23.05.2017, 18.00 Uhr.
Die Kanalstraße ist in westliche Richtung ab dem Einmündungsbereich Elisabeth-straße/ Carl-Theodor-Straße am 23.05.2017, ab 18.00 Uhr vollgesperrt.

In der Kanalstraße zwischen Elisabethstraße und Nürnberger Straße, in der Turn-hallstraße zwischen Europaring und Holzhofstraße und im Zöllerring vor dem An-wesen Nr. 104 werden Fahrradparkplätze eingerichtet. Ab Mittwoch, 24.05.2017, 6.00 Uhr, darf in diesen Bereichen nicht mehr geparkt werden.
In der Anliegerstraße Foltzring zwischen dem Wormser Tor und Elisabethstraße werden die Halteverbote für die Fahrradabstellplätze bereits ab Dienstag, 23.05.2017, ab 18.00 Uhr gelten.

Für die Aufstellung von Toilettenwägen gilt in der Schnurgasse westlich des Ein-mündungsbereiches der Wormser Straße, in der August-Bebel-Straße östlich der Elisabethstraße hinter der Bühne, in der Mühlstraße östlich des Einmündungsbe-reichs der Speyerer Straße, in der Speyerer Straße östlich des Einmündungsbe-reichs der Welschgasse und in der Welschgasse südlich des Einmündungsbe-reichs der Bahnhofsstraße am 24.05.2017, ebenfalls ab 6.00 Uhr Parkverbot.

Die Schmiedgasse wird ab der Glockengasse ab Donnerstag, 25.05.2017, 11.00 Uhr, voll gesperrt. Eine Umleitung über die Westliche Ringstraße, Max-Friedrich-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Wormser Straße, Foltzring und Elisabethstraße wird ausgeschildert.

Busverkehr

Die Haltestellen “Wormser Tor”, “Schillerschule” und “Pilgerstraße” werden auch während des Strohhutfestes weiterhin angefahren.
Die Linie 84 fährt am 26.05.2017 und 27.05.2017 in Richtung Ludwigshafen wie folgt:

– Mörscher Straße – Pilgerstr.-Foltzring- Am Kanal.

Es wird die Ruftaxihaltestelle in der Pilgerstraße genutzt.

Alle erteilten Sondernutzungserlaubnisse z.B. zum Aufstellen von Außenbestuh-lung, Verkaufsständern und Werbereitern, die sich im Festbereich befinden, sind in der Zeit des Aufbaus für das Strohhutfest und der Festzeit (also bis Sonntag, 28.05.2017, 23.00 Uhr) unterbrochen. Sie müssen bis spätestens Mittwoch, 24.05.2017, 12.00 Uhr, von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sein, damit die Aufbauarbeiten nicht behindert werden.

Am Sonntag, 28.05.2017 findet ab 11.00 Uhr der Strohhutfestlauf statt.

Start: Carl-Theodor-Straße (in Höhe Rheinstraße) – Elisabethstraße – Schmiedgas-se – Westliche Ringstraße – Bahnhofstraße – Welschgasse – Sterngasse – Karoli-nenstraße – Carl-Theodor-Straße. Der Lauf wird bis ca. 14.00 Uhr dauern. Während dieser Zeit ist mit erheblichen Behinderungen entlang der Strecke und auf den Zu-fahrtsstraßen zu rechnen. Es wird deshalb empfohlen den Innenstadtbereich in dieser Zeit zu umfahren.

In der Westlichen Ringstraße zwischen der Schmiedgasse und der Bahnhofstraße gilt am Sonntag, 28.05.2017, von 10.00 – 15.00 Uhr wegen des Strohhutfest-Laufes Parkverbot. Wir bitten zu beachten, dass während des Laufes nur ganz einge-schränkt von Parkflächen entlang der Zugstrecke weggefahren werden kann. Im Bedarfsfall bitte die Überwachungskräften und/oder die Ordner vor Ort ansprechen.

Der Bereich Ordnung und Umwelt, Abteilung Straßenverkehr, der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) bittet um Beachtung und Verständnis.

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