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Germersheim – Geflügelzuchtverein Wörth – Landrat Brechtel setzt sich für Erleichterung ein – Land soll geforderte Proben deutlich reduzieren – Letzte Proben waren alle negativ

Germersheim/Kreis Germersheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Landrat Dr. Fritz Brechtel setzt sich für eine deutliche Erleichterung bei der Beprobung der Tiere des Geflügelzuchtvereins Wörth ein. „Seit Feststellung einer Aviären Influenza mussten auf Anforderung des Landesuntersuchungsamtes regelmäßig 130 bis 150 Proben genommen werden. Das stellt alle Beteiligte vor großer Herausforderungen, besonders auch finanzieller Art“, so Brechtel, „Ich habe beim Land den Vorschlag gemacht, zuzustimmen, dass die Anzahl der Proben auf ein Mindestmaß, nämlich maximal 60 Proben, reduziert wird.“

In ganz wenigen Proben der Tiere aus dem Geflügelzuchtverein Wörth war ausschließlich die niedrigpathogene Aviäre Influenza H5N3 nachgewiesen worden. Die Beprobungen vom 1. März und 18. April wiesen zudem jeweils ein vollständig negatives Ergebnis auf. Der Gesundheitszustand aller 539 Tiere war zu allen Untersuchungszeitpunkten unauffällig, keines der Tiere zeigte jemals Erkrankungszeichen, keines ist verstorben. „Ich sehe keinen Grund, weshalb wir uns weiterhin vom Landesuntersuchungsamt eine so hohe Anzahl an Proben vorschreiben lassen sollten. Im Sinne der Tiere und der Züchter und im Einklang mit geltendem Seuchenrecht, halte ich es für angebracht, den Probenumfang nunmehr auf die durch die Entscheidung 2006/437/EG vorgeschriebene Anzahl zu reduzieren“, fordert Brechtel. Darüberhinaus ergänzt Landrat Brechtel: „Ich erwäge zudem, mit der Probenanzahl unter das Mindestmaß zu gehen, wie es im Ausnahmefall möglich ist.“

Ein entsprechendes Schreiben hat Landrat Brechtel vor einigen Tagen an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz und das Landesuntersuchungsamt geschickt. Wörtlich heißt es darin: „Gemäß den vorstehenden Ausführungen plädiere ich daher dafür, der Planung der nächsten Beprobung des Rassegeflügelzuchtvereins Wörth die Probenzahl (…)maximal jedoch 60 Proben zugrunde zu legen. Als für uns als zuständige Behörde zuständige Aufsichtsbehörde bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Vorschlag. Sollten Sie die hiesige Auffassung nicht teilen, bitte ich um Darlegung der Gründe und Nennung der für eine im Vergleich zu den Vorgaben der Entscheidung 2006/437/EG erhöhten Probenahme einschlägigen Rechtsgrundlage (….).“

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