Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter der Klinikum Mannheim GmbH wegen des Verdachts der Untreue mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Das Ermittlungsverfahren war im März 2014 eingeleitet worden. Es bestand der Verdacht, dass der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg zustehende Gelder in der Gesamthöhe von 104.180,00 € widerrechtlich zugunsten eines sogenannten Drittmittelkontos der Klinikum Mannheim GmbH vereinnahmt worden waren.
Die Ermittlungen, insbesondere die Überprüfung der vertraglichen Grundlagen der Einnahmen und der Organisation der Verwendung der Drittmittel, bestätigten den Tatverdacht nicht.