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Ludwigshafen – 13-Jähriger Weihnachtsmarktattentäter kommt in geschlossene Einrichtung

Weihnachtsmarkt LudwigshafenLudwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Ein 13-jähriger Junge steht im Verdacht, Ende des Jahres 2016 einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen am Rhein geplant zu haben. Da er noch nicht strafunmündig ist, wurde er seitdem – befristet und mit Zustimmung seiner Eltern – in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Gemäß § 1631 b BGB ist für eine solche Unterbringung die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat diese Genehmigung erstmalig am 06.12.2016 im Wege der einstweiligen Anordnung zum Zwecke der Begutachtung erteilt und in der Folgezeit zweimal verlängert, zuletzt mit der Maßgabe, dass der Minderjährige nicht (mehr) in einer psychiatrischen Einrichtung, sondern in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe unterzubringen ist. Diese Entscheidung des Amtsgerichts hat das Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 10.02.2017 aufgehoben.

Jetzt war noch in der Hauptsache über den Antrag der Eltern, die geschlossene Unterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe familiengerichtlich zu genehmigen, zu entscheiden. Auf der Grundlage eines eingeholten kinder- und jugendpsychologischen Gutachtens und nach Anhörung des Betroffenen hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein die Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe mit Beschluss vom 21.03.2017 für die Dauer von einem Jahr genehmigt.

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