Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgrund des am 11.02.2017 aus dem Luisenpark verschwundenen und am 16.02.2017 tot aufgefundenen Pinguins
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Mannheim das am 16.02.2017 gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitete Ermittlungsverfahren am 03.03.2017 eingestellt.
Trotz der umfangreichen Ermittlungen der zuständigen Dienststelle des Polizeipräsidiums Mannheim und trotz der eingehenden Untersuchung des Tierkörpers durch das in Karlsruhe ansässige Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt konnte nicht geklärt werden, wie das Verschwinden des Pinguins aus seinem Gehege erfolgte und ob dieser durch einen Menschen oder ein Tier zu Tode kam.
Der zeitnahe Abschluss des Ermittlungsverfahrens war aufgrund der ständigen Aktualisierung des Informationsstandes der Staatsanwaltschaft Mannheim durch die Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim und der engen Zusammenarbeit möglich