Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – In Handschuhsheim gibt es seit dem 1. Februar 2017 eine Parkraumbewirtschaftung. Das Parken ist seither innerhalb des Geltungsbereiches zwischen 7 und 20 Uhr nur noch mit einer Parkscheibe (maximal zwei Stunden) oder einem entsprechenden Parkausweis gestattet. Das Bürgeramt Handschuhsheim hat bis Anfang März bereits rund 3.600 Bewohnerparkausweise und circa 3.900 Bogen Besucherkarten ausgegeben. Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Heidelberg wird die Einhaltung der neuen Regelung künftig verstärkt kontrollieren und verbotswidriges Parken entsprechend ahnden.
Flächendeckende Regelung statt „Schilderwald“
Die Parkraumbewirtschaftung gilt im Bereich zwischen Blumenthalstraße (exklusive), Bergstraße (inklusive), Friedensstraße – Mühlingstraße (inklusive) und Husarenstraße/Andreas-Hofer-Weg/Berliner Straße (inklusive). Der Geltungsbereich ist als „Parkraumbewirtschaftungszone“ ausgewiesen. Das heißt: Die entsprechenden Verkehrszeichen sind nur an den Zufahrten ins Wohngebiet Handschuhsheim angebracht. Die Parkraumbewirtschaftung endet nicht an jedem Knotenpunkt, sondern gilt vom Beginn bis zu ihrer Aufhebung, innerhalb des gesamten gekennzeichneten Gebietes. Durch diese flächendeckende Regelung wird die Übersichtlichkeit verbessert und ein „Schilderwald“ im Stadtteil vermieden.
Parkausweise beantragen
Die Parkausweise sind im Bürgeramt Handschuhsheim, Dossenheimer Landstraße 13, sowie online unter www.heidelberg.de > Leben > Mobilität > Parken > Anwohnerparken erhältlich. Bewohner, Geschäftsführer sowie eine begrenzte Zahl an Mitarbeitern von ansässigen Betrieben können den sogenannten „Parkausweis H“ beantragen: Ausgestellt werden kann ein Parkausweis je vier Mitarbeiter, maximal jedoch fünf Parkausweise pro Geschäft.