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Landkreis Südliche Weinstraße – Neuer Schutzstatus für Graupapageien Wichtige Änderungen in der Verordnung (EU) 2017/160 vom 1. Februar 2017

Landkreis Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Mit Wirkung ab dem 4. Februar 2017 ist der Graupapagei im Anhang A der oben genannten Verordnung gelistet! Dies betrifft sowohl den Kongo-Graupapagei (Psittacus erthacus erithacus) als auch den Timneh-Graupapagei (Psittacus erithacus timneh).

Ab dem 04.02.2017 dürfen Graupapageien nicht mehr ohne EG-Vermarktungsbescheinigungen verkauft oder in sonstiger Weise vermarktet werden.

Die EG-Vermarktungsbescheinigung muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Verkäufers, bei der das Tier gemeldet ist, beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn für das jeweilige Tier noch aus alter Zeit (1984 bis 1997) eine amtliche blaue „CITES-Bescheinigung“ vorliegt, denn diese bestätigt lediglich die rechtmäßige Herkunft des Tieres und beinhaltet nicht die erforderliche Ausnahme von den geltenden Vermarktungsverboten.

Eine Vermarktung von Graupapageien mit einer solchen blauen Bescheinigung oder auch sonst ohne eine gültige Vermarktungsbescheinigung ist eine Straftat.

Diese kann sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch dem Käufer verfolgt werden.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Frau Herbott, Tel.: 06341/940 438, E-Mail: Julia.Herbott@suedliche-weinstrasse.de

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