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Frankenthal – Martin Hebich lädt zum Bürgerdialog “Albert-Frankenthal-Quartier” am Samstag, 11.02.17 ab 10.00 Uhr

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Martin Hebich läd zum Bürgerdialog “Albert-Frankenthal-Quartier” am Samstag, 11.02.17 ab 10.00 Uhr

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In der mehr als 150-jährigen Geschichte der Firma Albert-Frankenthal am Standort Lambsheimer Straße in Frankenthal hat sich die städtebauliche Gestalt des Werks-geländes als auch seines Umfeldes und der Nachbarschaft immer wieder verformt, neu erfunden und erweitert. Dieser beständige Prozess ist Ausdruck einer immanenten zivilgesellschaftlichen Dynamik, die durch eine hohe Komplexität geprägt wird. Hierbei stehen wirtschaftliche Interessen, ebenso wie Zeitgeist, Politik und vor allem die Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Veränderungen. Dementsprechend stellen die aktuellen Planungen am Standort nicht das Ende einer Entwicklung sondern der Anfang des „Albert-Frankenthal Quartiers“, im Herzen der Stadt Frankenthal, dar.

Im Zuge eines von der Stadt Frankenthal initiierten kooperativen Planungsprozesses mit der Flächeneigentümerin der KBA AG wurde binnen eines Jahres mit Unterstützung des Ingenieurbüros FIRU mbH „Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH“ sowie weiterer Fachgutachter der Masterplanentwurf „Albert-Frankenthal Quartier“ erarbeitet und soll als Grundlage für die Konversion des 8,5 ha großen Areals dienen. Der Entwurf versteht sich nicht als starres, restriktives Regelwerk. Vielmehr soll er den Rahmen der stadtentwicklungsplanerischen Vorgaben auf einer abstrakten Ebene definieren und zugleich zielgerichtete städtebauliche, freiraumplanerische sowie verkehrsplanerische Ziele und Qualitäten formulieren. Diese wurden bewusst flexibel gehalten, um über einen langfristigen Entwicklungsprozess hinweg wirksam werden zu können.

Die Nachnutzungen der Flächen und Gebäude sollen nachhaltig, flexibel, anpassbar, robust sowie zukunftsfähig ausgestaltet werden und als Leitgedanke bei der Entwicklung der Teilbereiche „Entrée“ – „Erbe“ – „Forum“ – „KBA kompakt“ – und „Wohnen“ berücksichtigt werden. Die im Masterplanentwurf abgegrenzten Teilbereiche sind aufgrund ihrer Baustruktur, städtebaulichen Lage und Standortanforderungen für bestimmte Nutzungen besonders geeignet. Durch deren Abfolge soll das Quartier eine prägende Nutzungsvielfalt im Spektrum von Verwaltung, Schulung, Dienstleistung, Gewerbe, Büro, Gastronomie, Kultur, Handwerk und Wohnen erhalten und dadurch die Attraktivität des gesamten Stadtviertels maßgeblich positiv beeinflussen.

Die Transformation des Werksgeländes hin zu einem pulsierenden Stadtquartier kann aus Sicht der Stadt Frankenthal allerdings nur dann erfolgen, wenn die Bürgerinnen und Bürger in die Planungen einbezogen werden und das Quartier durch Vorschläge, Ideen und Wünsche aktiv mitgestalten.

Hierzu veranstaltet die Stadt Frankenthal in Kooperation mit der KBA AG am Samstag, 11. Februar 2017 ab 10.00 Uhr unter dem Arbeitstitel „Bürgerdialog – Albert-Frankenthal Quartier“ eine Informations- und Diskussionsveranstaltung auf dem Werksgelände der KBA AG, zu der interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen
sind. Die Veranstaltung dient ausschließlich der Vorstellung und Weiterentwicklung des Masterplanentwurfs und ist nicht als „Tag der offenen Tür“ zu verstehen.

Geplant sind neben der Begrüßung durch Oberbürgermeister Martin Hebich und dem Vorstandsvorsitzenden der KBA AG, Claus Bolza-Schünemann, die Vorstellung des Masterplans durch die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) und die FIRU mbH. Es schließen sich eine Podiumsdiskussion zu den Themenfeldern Städtebau, Nutzungen, Verkehr und Lärm, ein offener Rundgang sowie ein „Marktplatz der Ideen“ an, bei dem sich die Bürgerinnen und Bürger mit den Planern und Gutachtern austauschen und Ideen entwickelt werden können. Das Ende der Veranstaltung ist um 14.15 Uhr vorgesehen.

Der Bürgerdialog am 11. Februar 2017 bildet zusammen mit der Offenlage des Masterplanentwurfs im Zeitraum vom 2. Januar bis einschließlich 15. Februar die Gelegenheit zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §3 Abs. 1 des Baugesetzbuches. Dementsprechend werden die Ergebnisse der Beteiligung bei der nachfolgenden Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt und fließen nach Abwägung in den abschließenden Masterplan.

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