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Heidelberg – Zehn Jahre Antidiskriminierungsstelle – zehn Jahre Amt für Chancengleichheit

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Vorreiter für Chancengleichheit auf lokaler Ebene: Heidelberg ist eine der wenigen Städte landes- und bundesweit, in denen die Themenkomplexe Selbstbestimmung, Teilhabechancen und Schutz vor Diskriminierung in einem Amt gebündelt sind. Der Vorteil: Die Stadt nutzt Synergieeffekte für mehr Zielgruppensensibilität und die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung durch die enge Zusammenarbeit mehrerer merkmalsbezogener Fachzuständigkeiten. Zudem werden die sozioökonomischen Ursachen für Teilhabeprobleme berücksichtigt. Damit geht in Heidelberg das Engagement für gleiche Chancen deutlich über das hinaus, was der Gesetzgeber mit dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ vorgibt.

 

Das Amt für Chancengleichheit

 

–      hilft weiter, wenn Menschen sich von Diskriminierung betroffen fühlen oder gegen Diskriminierung vorgehen wollen

–      entwickelt, finanziert und setzt Projekte zur Prävention und Hilfe um, wenn Menschen von Ausgrenzung aufgrund des Geschlechtes, der sexuellen Identität, ihrer Herkunft/Ethnie, ihrer Behinderung(en) oder Teilhabeproblemen am Arbeitsmarkt bedroht oder betroffen sind.

–      fördert den inklusiven Umgang mit der Vielfalt von Anforderungen aufgrund unterschiedlicher Gruppenmerkmale.

 

Die Stadt Heidelberg fördert die Vielfalt der Talente und bekennt sich zu einem Zusammenleben, das auf Gleichbehandlung und gleichberechtigter Teilhabe beruht.

 

Chronologie

 

–      1992: Unter Oberbürgermeisterin Beate Weber als „Amt für Frauenfragen“ gegründet

–      2002: Umbenennung in „Amt für die Gleichstellung von Frau und Mann“

–      2007: Unter Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner und mit der Verabschiedung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ weiten sich die Aufgaben des Amtes aus. Das Amt ist jetzt zudem Anlauf- und Clearingstelle gegen Diskriminierung für alle Diskriminierungsmerkmale und zuständig für die kommunale Beschäftigungsförderung zur Stärkung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt

–      2007: Umbenennung in „Amt für Chancengleichheit“

–      2007: Heidelberg tritt als erste Stadt in Baden-Württemberg der „EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ bei (Schwerpunkt: Mehrfachdiskriminierung bekämpfen)

–      2011: Das Thema „Integration“ wird dem Amt für Chancengleichheit zugeordnet

–      2012: Heidelberg tritt der „Charta der Vielfalt“ bei

–      2012: Der Heidelberger Gemeinderat verabschiedet den „Ersten Kommunalen Integrationsplan“ (KIP).

–      2014: Heidelberg tritt der „Städtekoalition gegen Rassismus“ bei

–      2014: Jungen- und Männerarbeit bekommt einen eigenen Stellenanteil

 

 

–      2015: Antidiskriminierungsarbeit bekommt einen zusätzlichen Stellenanteil

–      2016: Die Kommunale Behindertenbeauftragte wird dem Amt für Chancengleichheit zugeordnet

–      2016: Der Heidelberger Gemeinderat verabschiedet den Aktionsplan „Offen für Vielfalt und Chancengleichheit – Ansporn für alle“ mit über 100 konkreten Projekten. Der Heidelberger Aktionsplan ist der erste kommunale Aktionsplan in Baden-Württemberg, der sich damit auseinandersetzt, wie die Städte von morgen mit den sozialen Herausforderungen der enorm gewachsenen Vielfalt umgehen können. Mit zahlreichen konkreten Bausteinen soll die Stadt fitter gemacht werden für eine zunehmende Individualisierung der Lebens- und Arbeitsformen.

 

 

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