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Wörth / Kreis Germersheim – Landrat Brechtel: Die Chancen, viele der Vögel in Wörth zu retten, haben sich verbessert

Wörth / Kreis Germersheim/ Metropolregion Rhein-Neckar – „Inzwischen haben sich die Chancen nochmals verbessert, die Tiere des Rassegeflügelzuchtvereins Wörth vor einer möglichen Tötung zu bewahren“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Der Verein hat alle Tiere entsprechend unseren Anordnungen vollständig in Ställen untergebracht, weitere Maßnahmen wie die Einrichtung einer Hygiene-Schleuse, Trockenlegen des großen Teiches, Quarantänestation, Desinfektionswannen oder das Ausweisen eines Sperrbezirks sind erledigt. Wir haben uns von der Umsetzung der Auflagen überzeugt. Damit sind wir einen großen Schritt weiter und ich sehe gute Chancen, daß viele Tiere gerettet werden können, zumal inzwischen bestätigt wurde, dass es sich bei dem Virus um die niedrigpathogene Form H5N3 handelt, also um eine relativ harmlose Variante. Kein einziges Tier ist bislang gestorben.“

Nach Vorgaben der Kreisverwaltung hat der Verein im gesperrten  Gelände geschlossene Einheiten errichtet, in denen die Tiere untergebracht werden. Die bereits positiv getesteten Vögel (sieben Stück) wurden in eine Quarantäneeinheit (Stahlcontainer) untergebracht. Das Gelände des Vereins ist nur noch über eine besondere Schleuse für einen eingewiesenen Personenkreis zu betreten. Brechtel weist aber auch darauf hin, dass weitere Aufgaben anstehen, darunter die Beprobung von Tieren.  Alle bislang beprobten Tiere der 1000-Meter-Sperrzone erwiesen sich als negativ, auch die der benachbarten Waldvogelstation. „Nach bisherigen Erkenntnissen sind somit die gehaltenen und aufgestallten Vögel in der Umgebung völlig gesund.“

Die Kreisverwaltung hat eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) erarbeitet, um möglichst viele Tiere des Rassegeflügelzuchtvereins zu erhalten. Diese  befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Ministerium. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft muss über die dann erteilte Genehmigung informiert

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