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Germersheim – Ministerium stimmt Kompromiss von Landrat Brechtel unter Vorbehalt zu – Keine Keulung aller Tiere

Landesministerium stimmt Kompromiss von Landrat Brechtel unter Vorbehalt zu – Landrat Brechtel erleichtert: Hartnäckigkeit gegenüber dem Land hat sich gelohnt landrat-brechtel
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat dem Kompromissvorschlag von Landrat Dr. Fritz Brechtel, so viele Tiere wie möglich des Wörther Rassegeflügelzuchtvereins zu retten, bis heute 12.00 Uhr unter Vorbehalt zugestimmt. „Ich bin unendlich erleichtert darüber, dass das Land somit im zweiten Anlauf dem Kompromiss folgt“, sagt Brechtel.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte verfügt, die komplette Keulung aller Tiere des Rassegeflügelzuchtvereins Wörth auszusetzen und eine Entscheidung für Mittwoch angekündigt. Nachdem das Landesministerium nun umgeschwenkt ist, muss das Gericht nicht mehr über den Eilantrag entscheiden. Die Kreisverwaltung hatte auf Weisung des Landes die Tötung der Tiere anordnen müssen.

Nachdem am Samstag in Proben von sieben Tieren der Vogelgrippevirus H5 nachgewiesen wurde, war die Kreisverwaltung Germersheim vom Land aufgefordert worden, die Geflügelpestverordnung umzusetzen und alle Tiere der Einrichtung ausnahmslos zu keulen. Ein Vorschlag des Landrates, wenigstens die Tiere zu retten, die rasch in Ställen untergebracht werden können wurde vom Ministerium abgelehnt.

In der Zuchtanlage werden etliche seltene bzw. gefährdete Arten gehalten. „Die Tiere werden nicht zu Erwerbszwecken gehalten, sondern zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen. Deshalb habe ich mich bereits am Sonntag für eine Kompromisslösung beim Land eingesetzt“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Nachdem es sich nun sehr wahrscheinlich bei dem gefundenen Virus um einen niedrigpathogenen (schwach Krankheiten erregenden) Subtypen handelt, und nicht um den aggressiven Virus H5N8, hatte Brechtel bis heute Mittag weiter gehofft, dass das Land seinen Vorschlag annimmt. Ein weiteres entsprechendes Schreiben hatte der Landrat gestern (Dienstag) an das Ministerium gesandt: „Eine Lösung könnte darin bestehen, möglichst viele Tiere in geschlossenen Ställen unter besonderer Beobachtung der Anforderungen des § 47 Abs. 1 und 2 der Geflügelpestverordnung unterzubringen und zu halten, regelmäßig den verbleibenden Gesamtbestand zu beproben und nur die Tiere zu keulen, die nicht einwandfrei untergebracht werden können“, heißt es darin sinngemäß.

„Ich bin wirklich froh, dass mein hartnäckiges Nachfragen beim Land und die Verfügung des Gerichts doch noch dazu geführt haben, dass sich das Land diesem Vorschlag anschließen konnte, wenn auch zunächst nur unter Vorbehalt“, so Brechtel, „Wermutstropfen bleibt, dass wir vielleicht viele tolle Tiere töten müssen. Wir werden dennoch versuchen, so viele Tiere wie möglich zu retten.

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