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Ludwigshafen – Marion Schneid (MdL): Kommunale Entlastung des Bundes muss ungekürzt an die Kommunen im Land weitergegeben werden

schneidLudwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar.

Wieder einmal gibt die Landesregierung die Bundesmittel für Rheinland-Pfalz zur kommunalen Entlastung nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu einem geringen Teil, d.h. nur in Höhe des Verbundsatzes (21 Prozent) an die Kommunen in Rheinland-Pfalz weiter.

Der Bund stellt Rheinland-Pfalz weitere 48,3 Mio. € zur Unterstützung der finanziellen Situation der Kommunen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Verteilung nach Einwohnerzahl stehen Ludwigshafen rund 1,97 Mio. € zu. Das Land leitet allerdings nur 414.238,– € davon weiter. Dies führt zu einem Einnahmeverlust für Ludwigshafen in Höhe von rund 1,56 Mio. Euro!

„Da muss man sich nicht wundern, dass die Kommunen in RLP weiterhin über die schlechte Finanzausstattung klagen und die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben zu weiteren Defiziten führt.“, erklärt Marion Schneid, Landtagsabgeordnete der CDU, „Es ist nicht akzeptabel, dass die Landesregierung, Finanzmittel des Bundes, die einer dringend benötigten besseren Finanzausstattung der Kommunen dienen sollen, zum Großteil einbehält. Diese Mittel sind für die Städte und Gemeinden vorgesehen und nicht zur Verbesserung des Landeshaushaltes. Wir haben deshalb dem Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes (Drs. 17/1514) im Landtag nicht zugestimmt.“

Hintergrund:

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition auf Bundesebene festgehalten, dass die Kommunen ein zentraler Bestandteil des Gemeinwesens sind und die Aussage getroffen: „Um die grundsätzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein“.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich der Bund mit den Ländern darauf verständigt, eine weitere finanzielle Besserstellung der Kommunen ab 2018 einzuführen, weil dort viele gesamtgesellschaftliche Herausforderungen gemeistert werden.
So erhalten die Städte, Kreise und Gemeinden in Deutschland mit rund 5 Milliarden Euro jährlich ein umfangreiches Finanzpaket. Diese Summe soll über folgende Mechanismen den Weg in die Kommunen finden:

• 2,76 Milliarden Euro über eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils

o 1,24 Milliarden über eine Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft (KdU)

o 1 Milliarde über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder, die sodann an die Kommunen weiterzuleiten ist.

Diese 1 Milliarde Bundesmittel bedeuten für Rheinland-Pfalz rund 48,3 Millionen pro Jahr zusätzliche Unterstützung für Städte, Kreise und Gemeinden. Entgegen der Absicht des Bundes, dass diese Mittel vollständig an die kommunale Ebene weitergeleitet werden sollen, beabsichtigt die Landesregierung nach vorliegendem Gesetzentwurf des Landesaufnahmegesetzes (Drs. 17/1514) nur eine Weiterleitung in Höhe des Verbundsatzes (21 Prozent). Die restlichen 79 Prozent möchte sie im Landeshaushalt einbehalten. Demnach würden die Kommunen nur rund 10 Millionen Euro erhalten, während die restlichen rund 38 Millionen Euro den Landeshaushalt aufbessern würden.

„Dies kann in Anbetracht unserer Haushaltssituation und der klaren Absichtserklärung des Bundes hinsichtlich des Verwendungszweckes so nicht akzeptiert werden. Wir werden weiterhin eine vollständige Weiterleitung von Bundesmitteln fordern.“, so Schneid.

Stadt Ludwigshafen

Bevölkerung insgesamt: 163.832
Anteil an der
Gesamtbevölkerung: 4,08%

Anteil an den 48,3 Mio. €: 1.972.560,– €
Anteil nach Willen
das Landes: 414.238,– €
Einbehaltene
Summe des Landes: 1.558.322,– €

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