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Speyer – Bischof dankt den Mitgliedern des Diözesansteuerrats

dioezesansteuerratSpeyer / Metropolregion Rhein-Neckar – Amtsperiode von 2011 bis 2016 brachte zahlreiche Herausforderungen mit sich – Neuwahl des Diözesansteuerrats im ersten Quartal 2017
Speyer. Zum Abschluss der laufenden Amtsperiode dankte Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann den Mitgliedern des Diözesansteuerrats. „Sie haben in den vergangen fünf Jahren wichtige Weichenstellungen im Bistum mitgetragen“, würdigte der Bischof die „konstruktive Mitarbeit und die hohe Sachkompetenz“ der Mitglieder.
Bei der letzten Sitzung des Diözesansteuerrats im Jahr 2016 blickte Diözesanökonom Peter Schappert im Speyerer Priesterseminar auf die Schwerpunkte der zu Ende gehenden Amtsperiode. „Wir haben im Blick auf die Transparenz der Bistumsfinanzen einen großen Schritt nach vorne getan“, so Schappert. Alle fünf großen Diözesanhaushalte seien mit Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen im Internet für jedermann einsehbar. Die Umsetzung des Prozesses „Gemeindepastoral 2015“ habe auch den Diözesansteuerrat vor große Aufgaben gestellt. Neben der Änderung der Kirchensteuerordnung nannte Schappert die Umstellung von der Kameralistik auf die doppelte Buchhaltung für alle Körperschaften, die Bündelung der Kapitalanlagen in einem Masterfonds sowie die Einführung eines Risikomanagements und einer Vollprüfung der Jahresrechnungen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches mit Bestätigungsvermerk als Schwerpunkte. Auch große Immobilienprojekte wie der Verkauf des Bistumshauses St. Ludwig, die Gründung des Hauses der Kirchenmusik, der Umbau des Priesterseminars St. German sowie des ehemaligen Altenheims in der Engelsgasse zu einer Flüchtlingsunterkunft seien durch den Diözesansteuerrat kompetent begleitet worden.
Jedes Mitglied des Diözesansteuerrats hat eine Stimme – auch der Bischof
Der Diözesansteuerrat ist insbesondere für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan sowie für die Jahresrechnung der Diözese zuständig. Zu seinen Aufgaben zählt zudem die Beratung der Diözesanverwaltung in Vermögensangelegenheiten. Neben den zehn gewählten Laienmitgliedern aus den Pfarreien gehören dem Diözesansteuerrat drei gewählte, im aktiven Dienst stehende Diözesanpriester, zwei vom Bischof berufene Personen sowie ein Vertreter des Diözesanpastoralrates an. Den Vorsitz des Diözesansteuerrats hat Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann. Jedes der 19 Mitglieder des Diözesansteuerrats hat eine Stimme – auch der Bischof. Beratend nehmen der Generalvikar, der Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Immobilien und die Leiterin der Bischöflichen Finanzkammer an den Sitzungen teil. Die Geschäftsführung des Diözesansteuerrates wird von der Bischöflichen Finanzkammer wahrgenommen.
Neuwahl des Diözesansteuerrats im ersten Quartal 2017
Im ersten Quartal des Jahres 2017 wird in einem mehrstufigen Verfahren der Diözesansteuerrat des Bistums Speyer neu gewählt. Das Bischöfliche Ordinariat hat in einem Schreiben die Verwaltungsräte der 70 Pfarreien in der Pfalz und im Saarpfalzkreis jetzt dazu aufgerufen, jeweils zwei Wahlmänner oder -frauen aus ihrer Mitte zu wählen. Sie werden bei Wahlversammlungen in den Dekanaten jeweils ein Mitglied und ein Ersatzmitglied pro Dekanat in den Diözesansteuerrat wählen.
Weitere Informationen zum Diözesansteuerrat:
http://www.bistum-speyer.de/bistum-speyer/raete-und-kommissionen/dioezesansteuerrat/
Weitere Informationen zur Neuwahl des Diözesansteuerrats:
http://www.bistum-speyer.de/news/nachrichten/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3070&cHash=ef68c8fa5af636210955d5e3dc6b2a56

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