Ludwigshafen – Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein
Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Mit Urteil vom 12. Oktober 2016 (2 K 2352/15) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass es einem selbständigen Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von ca. 6.000 € nicht zuzumuten ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form abzugeben. Der Kläger ist selbständiger Zeitungszusteller in der Südpfalz. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte … Mehr lesen