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Frankenthal – Christian Baldauf – Die Flexirente

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar.

Ende Oktober hat der Deutsche Bundestag das Flexirentengesetz (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben) beschlossen. Das Gesetz wird im Jahre 2017 stufenweise in Kraft treten.

Ziel des Gesetzes ist, dass ein längerer Verbleib im Erwerbsleben attraktiver und flexibler gestaltet werden kann. Erreicht werden soll dies mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen:
Flexibilisierung der Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrente
Erwerbseinkommen von mehr als 6300 Euro jährlich wird nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Dafür entfallen die bisherigen bürokratischen und intransparenten Teilrentenstufen. Es gibt allerdings eine Begrenzung, maximal dürfen die jährliche Rente und der Hinzuverdienst zusammen nicht höher sein, als der höchste Bruttojahresverdienstes während der vorangegangenen 15 Jahre.

Flexibilisierung der Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente
Die betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr, sie haben es zukünftig leichter zu kombinieren und der Übergang in den Ruhestand kann auf diese Weise leichter als bisher nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden. Anstatt sich mit 63 Jahren ganz aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, können Arbeitnehmer in Teilrente weiterarbeiten und in den Ruhestand ausgleiten.
Flexibilisierung der Ausgleichs- und Sonderzahlungen
Abschläge auf eine bereits ab dem 63. Lebensjahr bezogene Teilrente können künftig schon ab dem 50. Lebensjahr – und nicht erst ab dem 55. Lebensjahr – durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Eine Ergänzung der Teilrente durch tarifvertraglich vereinbarte Altersbezüge ist möglich. Ein Beispiel ist die im neuen Tarifvertrag der Chemieindustrie enthaltene Demographie-Komponente, die für den Ausgleich von Renten-Abschlägen eingesetzt werden kann.
Flexibilisierung freiwillig gezahlter Rentenversicherungsbeiträge
Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge während einer Erwerbstätigkeit parallel zum Rentenbezug, und die Inanspruchnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberbeitrags, können Rentner zudem künftig auch den eigenen Rentenanspruch steigern. Damit wird das Prinzip der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten Rente gestärkt.
Bisherige Vorteile bleiben erhalten
Unser Rentenrecht belohnt nicht nur mit diesen Neuerungen, sondern auch schon nach dem geltenden Recht, längeres Arbeiten. Niemand ist danach gezwungen mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Wer den Rentenbeginn darüber hinaus schiebt, erhöht seinen Rentenanspruch um 0,5 % pro Monat. Das sind 6 % pro Jahr. Hinzu kommen noch die Rentenversicherungsbeiträge aus der Fortsetzung der Beschäftigung. Diese Möglichkeit soll den Erwerbstätigen zukünftig umfassender, eindeutig und verständlich mitgeteilt werden. Die regelmäßigen Informationsbriefe der Rentenversicherer sollen dazu Zahlen nennen.
Begleitende Maßnahmen
Diese Möglichkeiten kann nur nutzen, wer auch im Alter noch leistungsfähig ist. Dies sollen einerseits strenge Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ermöglichen, wozu auch die Erwerbstätigen durch Meldung von Verstößen beitragen müssen. Andererseits wird ein Schwerpunkt auf den Vorrang für Prävention und Rehabilitation vor Rente gesetzt. Dazu werden Modellvorhaben auf den Weg gebracht. Vor allem sollen Reha-Leistungen künftig auch möglich sein, um einen neuen Arbeitsplatz zu erschließen und nicht nur um den vorhandenen Arbeitsplatz zu erhalten.

Wir alle haben eine längere Lebenserwartung und sie wird von Jahr zu Jahr höher. Wir alle hoffen auch, dass sich das nicht ändert. Dadurch ändert sich aber unser Leben im Alter und auch der Bereich im Leben, den man als “Alter” bezeichnen kann. Wir fühlen uns viel später “alt”. Die Arbeitswelt und das Rentensystem muss diesen Veränderungen gerecht werden. Die “Flexirente” ist ein Schritt auf diesem Weg in die Zukunft. Sie wird auch nicht der letzte sein. Politik muss sich diesen Veränderungen annehmen, bedacht, behutsam und für alle Menschen in unserem Land.

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