• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Neustadt – AfD Landtagsfraktion stellt neuen Eilantrag

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Nachdem das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße am 12. Oktober 2016 einen gegen das Land Rheinland-Pfalz gerichteten Eilantrag der Landtagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) mit der Begründung abgelehnt hat, der Antrag richte sich gegen den falschen Antragsgegner (vgl. Pressemitteilung Nr. 42/16), hat die AfD Landtagsfraktion am 13. Oktober 2016 einen neuen Antrag gestellt, der sich nun gegen die Stiftung „Hambacher Schloss“ richtet. Über den Zugang zum Hambacher Schloss entscheidet nämlich nicht das Land Rheinland-Pfalz, sondern die Stiftung „Hambacher Schloss“, deren Stifter das Land Rheinland-Pfalz, der Bezirksverband der Pfalz, die Stadt Neustadt a. d. Weinstraße und der Landkreis Bad Dürkheim sind.
Auch mit diesem Antrag verfolgt die AfD Landtagsfraktion das Ziel, ihr das Hambacher Schloss am 28. Oktober 2016 zur Durchführung einer Vortragsveranstaltung ohne einen Kündigungsvorbehalt und ohne ein Werbeverbot zur Verfügung zu stellen.
Die AfD Landtagsfraktion plant für den 28. Oktober 2016 die Durchführung einer Fraktionsveranstaltung auf dem Hambacher Schloss. Hierbei soll tagsüber eine Podiumsdiskussion mit Vorträgen veranstaltet und anschließend eine Pressekonferenz abgehalten werden. Abends plant die Veranstalterin nach eigenen Angaben die Durchführung eines Empfangs mit einem Vortrag ihres Fraktionsvorsitzenden und der von der Fraktion eingeladenen Fraktionsvorsitzenden der sächsischen AfD Fraktion. Die Antragstellerin beabsichtigt, die Veranstaltung auch gegenüber der Presse und gewogenen Interessenten bekanntzumachen.
Zur Planung der Veranstaltung verhandelte die AfD Landtagsfraktion mit der Hambacher Schloss Betriebs GmbH, derer sich die Stiftung zur Abwicklung des Vertrages bedient. Diese teilte mit, sie erkläre sich nur unter der Bedingung bereit, der Antragstellerin das Schloss zur Verfügung zu stellen, wenn in den Vertrag ein Kündigungsvorbehalt und ein Werbeverbot aufgenommen werde.
Mit dieser Vertragsklausel ist die AfD Landtagsfraktion nicht einverstanden und hat sich deshalb erneut mit einem nunmehr gegen die Stiftung gerichteten Antrag an das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße gewandt. Das Gericht beabsichtigt, über den Eilantrag im Laufe der nächsten Woche zu entscheiden.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de