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Heidelberg – Hebelstraßenbrücke: Ab jetzt nur noch Fahrzeuge bis zwölf Tonnen

Heidelberg / Meropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Die Brücke über die Bahngleise in der Hebelstraße darf ab jetzt nur noch von Fahrzeugen bis zwölf Tonnen befahren werden. Die entsprechende Beschilderung wurde aufgestellt, damit gilt die neue Regelung zur zulässigen Fahrzeuglast. Die Stadt Heidelberg bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus Sicherheitsgründen um strikte Beachtung. Die Tragfähigkeit der Hebelstraßenbrücke hatte sich Anfang des Jahres weiter verschlechtert. Deshalb darf sie, wie angekündigt, nur noch von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen – statt wie bisher dreißig Tonnen – befahren werden. Für Fahrzeuge über zwölf Tonnen ist eine Umleitung ausgeschildert.

Die 1952 errichtete Hebelstraßenbrücke ist eine von insgesamt elf Brücken, deren Baulast im Zuge der Privatisierung der Bahn im Jahr 1994 von der Deutschen Bahn auf die Stadt Heidelberg überging. Die meisten dieser Brücken befanden sich bereits damals in einem schlechten Zustand, so auch die Hebelstraßenbrücke. Im August 2010 musste die zulässige Fahrzeuglast auf 30 Tonnen beschränkt und die Fahrbahn von vier auf zwei Fahrspuren verringert werden.

Für einen Neubau der Hebelstraßenbrücke sind im aktuellen Doppelhaushalt keine Mittel vorgesehen. Die Umsetzung muss zum kommenden Doppelhaushalt 2017/2018 im Zuge der Maßnahmenpriorisierung diskutiert werden. Daneben müssen die Modalitäten für einen Abriss und Neubau mit der Deutschen Bahn abgestimmt werden.

 

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