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Ludwigshafen – CDU-Stadtratsfraktion sieht richtigen Akzente beim Integrationsgesetz – Wohnsitzauflage muss kommen!

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Für die CDU-Stadtratsfraktion setzt das neue, von der Bundesregierung verabschiedete Integrationsgesetz, die richtigen Akzente. „Das geplante Gesetz berücksichtigt kommunale Forderungen und setzt auf den Grundsatz des Förderns und Forderns“, so der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Torbjörn Kartes.
So wird der Zugang anerkannter Flüchtlinge zum Arbeitsmarkt durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten erleichtert, der Erwerb von Deutschkenntnissen in den Mittelpunkt der Maßnahmen gerückt, das Angebot an Integrationskursen weiter ausgebaut. „Eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhält nur, wer im Sinne des Gesetzes Integrationsleistungen erbracht hat. Das ist der richtige Weg“, so Kartes weiter.
Besonders begrüßen wir die vorgesehene Auflage zum Wohnsitz für anerkannte Asylbewerber. Dies ermöglicht Flüchtlinge angemessen auf Städte und ländliche Gebiete zu verteilen und verschafft den Kommunen Planungssicherheit, zum Beispiel beim Ausbau der Kita-Kapazitäten.
Gleichzeitig schützt die Wohnsitzauflage die Kommunen vor Überforderung bei der Integration von Flüchtlingen und trägt dazu bei, soziale Brennpunkte zu vermeiden. „Gerade für einen Ballungsraum wie Ludwigshafen ist die Wohnsitzauflage sehr wichtig, da es Flüchtlinge sehr stark aus den Landkreisen in die Städte zieht. Nur durch eine Wohnsitzauflage können wir auch in Ludwigshafen belastbar planen und hinreichend geeigneten Wohnraum vorhalten. Auch die Integration der Menschen die zu uns kommen können wir so deutlich besser bewältigen“, so Kartes. Für die konkrete Verteilung und Zuweisung eines Wohnsitzes sind die Länder zuständig. Nach der ablehnenden Haltung der rheinland pfälzischen Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) zur Wohnsitzauflage bleibt nun zunächst abzuwarten, wie sich die rheinlandpfälzische Landesregierung bei der Abstimmung über das Gesetz im Bundesrat verhalten wird. „Bei der Verteilung in Rheinland-Pfalz sollten
die Wohnraumsituation in der Kommune und die Lage am örtlichen Arbeits- und Ausbildungsmarkt berücksichtigt werden. Hier ist die Landesregierung klar gefordert!“, so Kartes abschließend.

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