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Heidelberg – SPD-Fraktion enttäuscht über das Urteil – Herber Schlag gegen die Tausenden Pendler

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak/pm SPD-Gemeinderatsfraktion Heidelberg)Die Fraktion der SPD im Heidelberger Gemeinderat zeigt sich enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Straßenbahn im Neuenheimer Feld.

Sie bedauert, dass wegen formaler Fehler des Regierungspräsidiums ein Projekt von solch großer Tragweite nicht zustande kommen soll. Ob dem Regierungspräsidium deshalb hier ein Versäumnis vorzuwerfen ist, kann die Fraktion nicht bewerten. „Es ist unfassbar, dass ein Projekt dessen Bedarf alle konstatieren nun nicht kommen soll.“, so Irmtraud Spinnler, SPD-Stadträtin.

„Die Universität hat sich seit Beginn der Planung 1994 nie kategorisch gegen eine schienengebundene ÖPNV-Erschließung des Neuenheimer Felds anstatt der Busse ausgesprochen und hat bis zur Planfeststellung die besondere Technik gegen die Erschütterungen und elektromagnetischen Störungen durch die Straßenbahn akzeptiert. Zudem wurde der Bebauungsplan von 1960 erst bei der Klageerhebung als zentrales Gegenargument eingeführt”, stellt Stadträtin Irmtraud Spinnler, Sprecherin der SPD-Fraktion für Stadtentwicklung und Verkehr, fest.

Bezeichnend hierzu ist die Feststellung aus der schriftlichen Stellungnahme der Universität und sechs weiteren Anliegern aus dem Jahr 2010, dass die vorgetragenen Einwände gegen die geplante Trassenführung (u.a. Erschütterung und elektromagnetische Störungen) hinfällig seien, wenn der Autoverkehr auf den Klausenpfad verlegt werde.

Für die SPD-Fraktion steht auch nach dem unerwarteten Urteil fest, dass die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit für diese Straßenbahntrasse weiterhin bestehen. Ein modernes Massenverkehrsmittel mit direkter Anbindung an den Hauptbahnhof und in den Norden ist unabdingbar für mehrere Tausend Menschen, die täglich in das Neuenheimer Feld zur Arbeit, zum Studium oder als Besucher und Patienten in die Kliniken fahren müssen und attraktive ÖPNV-Angebote brauchen.

Stadt und Gemeinderat verhielten sich bisher gegenüber der Universität stets großzügig – beispielsweise bei dem Bebauungsplan Berliner Straße und auch bei der Überschreitung der festgelegten Geschossflächenzahl bei ihren Bauvorhaben. „Der Grundsatz der ‚Freiheit von Forschung und Wissenschaft‘ wurde bei allen Verfahren beachtet und im Rahmen von Stadt-Uni-Gesprächen ermöglicht“, so SPD-Stadträtin Monika Meißner abschließend.

 

 

 

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