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Mannheim – Koalitionsvertrag – Mehr Sicherheit – Städte können Alkoholverbot erteilen

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern, haben baden-württembergische Städte künftig die Möglichkeit, an ausgewählten öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot auszusprechen. Eine entsprechende Regelung haben die Koalitionspartner der zukünftigen baden-württembergischen Landesregierung in ihrem heute veröffentlichten Entwurf des Koalitionsvertrags festgelegt. Eine Linie, die Mannheims Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht positiv bewertet.

„Wir begrüßen diesen Vorstoß“, kommentiert Specht die neue Vorgabe. „Die Stadt Mannheim hat sich schon seit Jahren für eine solche Option des Alkoholverbots ausgesprochen. Auch wenn uns hier aktuell kein Platz vorliegt, an dem wir ein erhöhtes Problem hinsichtlich des Alkoholkonsums zu verzeichnen haben, so bietet uns das Gesetz doch die Möglichkeiten, bei Bedarf umgehend und konsequent einzuschreiten. Diese Option des Verbotes wird helfen, Sicherheit und Ordnung in den Städten weiter zu verbessern.“

Bislang sah die Regelung vor, dass für ein entsprechendes Alkoholverbot eine konkrete Gefahr bestehen musste. Heißt: Es musste ein kausaler Zusammenhang nachgewiesen werden, dass die Sicherheit in der Öffentlichkeit an bestimmten Orten durch Alkoholkonsum beeinträchtigt wird. Nur wenn diese Ursache belegbar nachgewiesen werden konnte, durfte ein entsprechendes Verbot erteilt werden. An diesem Punkt greift künftig die neue Regelung, bei der es sich um eine Vorsorgemaßname handelt: Um ein Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen zu erteilen, reicht künftig der Verdacht einer Gefahr bereits aus. Es wird also nicht erst eingeschritten, wenn bereits eine Gefahr besteht, sondern vorgesorgt, dass es gar nicht erst dazu kommt. Die Kommune hat die Option, an Örtlichkeiten, an denen sich Straftaten – vermutlich aufgrund von Alkoholkonsum – häufen, ein entsprechendes Verbot zu erteilen. Dieses Verbot muss selbstverständlich verhältnismäßig sein.

Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist ein Problem, das Freiburg bereits im Sommer 2008 durch die Einführung eines entsprechenden Verbots zum Thema gemacht hatte. Damals wurde ein Alkoholverbot eingeführt, das den Konsum von Bier und Hochprozentigem auf öffentlichen Plätzen im Kneipen- und Diskothekenviertel in der Innenstadt untersagte, um dadurch insbesondere auch Kriminalität und Gewalt einzudämmen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dieses Alkoholverbot nur ein Jahr später gekippt.

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