Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 15. April wurden zum zweiten Mal Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Frankenthal durchgeführt. Nachdem die erste Testkaufaktion in Frankenthal 2015 ein sehr ernüchterndes Ergebnis brachte, sieht das Fazit der zweiten Aktion durchaus positiv aus. Das freiwillige Käuferteam – bestehend aus zwei minderjährigen Polizeischülern – machte sich auf den Weg, um an fünf verschiedenen Verkaufsstellen hochprozentige Alkoholika zu kaufen. Begleitet wurden sie hierbei von der Polizei, Angestellten des kommunalen Vollzugsdienstes und Mitarbeitern des Kinder- und Jugendbüros.
Das Ergebnis lässt sich sehen. Vier Verkäuferinnen untersagten den 17-jährigen Testkäufern den Kauf, nachdem sie sich den Personalausweis zeigen ließen. Lediglich eine Kassiererin sah sich zwar den Ausweis an, genehmigte den Kauf jedoch trotzdem. In diesem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Um die Einhaltung des Gesetzes zu beobachten, sind auch weitere Testkäufe in Frankenthal vorgesehen. Für diese erhoffen sich Polizei, Kinder- und Jugendbüro und Vollzugsdienst, dass dem Verkaufspersonal ihre hohe Verantwortung beim Schutz der Jugendlichen bewusst ist.
Allgemeine Informationen zum Jugendschutzgesetz:
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, wie zum Beispiel unangemessenem Alkoholkonsum schützen. Die Bestimmungen zu Alkoholabgabe und Alkoholkonsum regeln ab welchem Alter welcher Alkohol gekauft und konsumiert werden darf. Wer unter 16 Jahren ist, darf keine alkoholhaltigen Getränke, wer unter 18 Jahren ist keine branntweinhaltigen Getränke kaufen und konsumieren.