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Hockenheim – Stadt Hockenheim nimmt zu Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan Stellung

Hockenheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung Hockenheim setzen sich für Lärm- und Umweltschutz bei Verkehrsvorhaben des Bundes in der Stadt ein. Derzeit wird der Bundesverkehrswegeplan (BWVP) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die nächsten zehn bis 15 Jahre aufgestellt. Er bildet den Grundstein für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland bis zum Jahr 2030. Um die Interessen Hockenheims bei der Planaufstellung zu wahren, hat Oberbürgermeister Dieter Gummer nun zwei schriftliche Stellungnahmen zu den geplanten Verkehrsvorhaben in Hockenheim verfasst. Diese wurden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 20. April befürwortet. Die Stellungnahmen beziehen sich auf geplante Straßenbau- und Schienenprojekte und wurden im Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung an das zuständige Bundesministerium und an den Deutschen Städtetag in Berlin, dem kommunalen Spitzenverband von 3.400 Städten und Gemeinden, geschickt.

Stellungnahme zum Ausbau der A 6
Bei den Straßenbauprojekten sieht der BVWP bis 2030 zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit einen achtspurigen Ausbau der Autobahn A 6 zwischen dem Autobahndreieck Hockenheim und dem Autobahnkreuz Walldorf vor. Oberbürgermeister Dieter Gummer schrieb in den Stellungnahmen, dass dieses Ziel grundsätzlich sinnvoll sei. Es bestehen aber „erhebliche Zweifel“ an der Feststellung, dass der Ausbau keine erhöhte Geräuschbelastung für die Bürger zur Folge hat. Die Stadt Hockenheim fordert deshalb vor allem wegen dem zahlreichen Schwerlastverkehr auf der A 6 „entlang der bebauten Ortslage von Hockenheim aktive Schallschutzmaßnahmen durch Lärmschutzwände“. Außerdem, so Dieter Gummer in den Stellungnahmen weiter, „ist im Sinne des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 100 sinnvoll“.

Darüber hinaus müssen bei der Aufstellung des BVWP 2030 auch städtische Planungen zur strategischen Weiterentwicklung am Hockenheimring (nachhaltige Mobilitätskonzepte) berücksichtigt werden. Der Bebauungsplan „Sondergebiet Hockenheimring I“ sieht dafür entsprechende Sonderflächen im Bereich zwischen den Tribünen und der A 6 vor. Die bauliche Verwendung dieser Flächen ist aber bereits heute durch das Fernstraßengesetz geschmälert, weil das Gesetz in einer Entfernung von 40 Metern entlang der A 6 bauliche Beschränkungen fordert. „Wir regen daher an, in dem betreffenden Bereich den Autobahnausbau auf der Westseite der A 6 durchzuführen“, so Oberbürgermeister Dieter Gummer in den Stellungnahmen.

Mehr Schutz gegen Bahnlärm
Ein besonders wichtiges Anliegen für effektiven Lärmschutz in Hockenheim ist auch der geplante Ausbau des Eisenbahnkorridors Mittelrheinachse – Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe. Dieses Vorhaben führt in Hockenheim zu einer hohen Belastung mit Güterzügen, weil sich das Verkehrsaufkommen nach Prognosen des Bundes bis 2030 nahezu verdoppelt. Der Korridor weist auch die größten Engpässe im deutschen Eisenbahnnetz auf. „Es ist offensichtlich, dass auf dieser Strecke durch den zunehmenden Güterverkehr erhebliche Lärmbelastungen auf die Bürger zukommen. Wir fordern deshalb vom Bund, endlich wirksame aktive Lärmschutzmaßnahmen, beispielsweise durch Tunnel, zu realisieren“, so Dieter Gummer abschließend.

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