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Edenkoben – Justitia vs. Amateurfußball? – Fall Phönix Schifferstadt: trotz Verbandsfreigabe Punktabzug? Die Verantwortungshoheit und ihre Folgen

SWFV_Spielberechtigung_Martin RauEdenkoben / Schifferstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Martin Rau wechselte im Winter vom VfR Mannheim zu Phönix Schifferstadt. Durch Einsätze in der Rückrunde absolvierte Rau in der Saison 2015/2016 Meisterschaftsspiele für insgesamt drei Vereine (TuS Mechtersheim, VfR Mannheim und DJK SV Phönix Schifferstadt; Anm. d. Red.). Dadurch droht Phönix der Verlust wichtiger Punkte im Aufstiegsrennen. Am 05.04.2016 wird die Verbandsspruchkammer des Südwestdeutschen Fußballverbandes über rechtliche Konsequenzen entscheiden. Für den Amateurfußball könnten unangenehme Zeiten bevorstehen.

Bild www.mrn-news.de: Passkopie mit der Spielberechtigung von Martin Rau für den Verein Phönix Schifferstadt.

Ein Kommentar:
Haben Sie in Ihrem Verein eigentlich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gemäß § 10 der Fachanwaltordnung (FAO) oder zumindest irgendetwas, das in die gleiche Richtung geht und ebenso wichtig klingt? Nein? Dann wird es aber höchste Zeit!
Vorbei sind nämlich die Zeiten, in denen ein Fußballer im Amateurbereich ohne Player Agent und Rechtsabteilung im Rücken den Verein wechseln konnte.
Bislang galt stets die eine goldene Regel in der Wechselperiode von Amateurfußballern: Schafft es der Platzwart nach dem Zeichnen der Linien noch den Pass aus Edenkoben abzuholen, ist am Sonntag Kasalla angesagt.
Dass dies heute nicht mehr so einfach geht, musste nun die erste Mannschaft des DJK SV Phönix Schifferstadt aus der Bezirksliga Vorderpfalz feststellen. Als hätte der Verein aktuell nicht genug Probleme, steht durch den möglichen Punktabzug neuer Ärger vor der Tür. Wieso Rau spielen durfte? Weil der Verband eine Spielberechtigung erteilt hat? Setzen, Sechs! Das wäre viel zu einfach.

Auf Nachfrage beim Südwestdeutschen Fußballverband wurden wir an das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern verwiesen (kurz: FIFARBSUTVS). Dabei handelt es sich offensichtlich um absolute Pflichtlektüre eines jeden Vorstandsvorsitzenden der lokalen Meisterschaftsaspiranten. Ungünstig, dass dieses literarische Meisterwerk beim DJK anscheinend nur flüchtig überflogen wurde. Denn in § 5 I S.1 FIFARBSUTVS steht ausdrücklich und unübersehbar, dass ein Spieler innerhalb einer Spielzeit nur bei drei Vereinen registriert sein darf. Drei Vereine? Also doch alles richtig gemacht? Nein, denn § 5 I S. 2 FIFARBSUTVS stellt direkt klar, dass ein Spieler zwar bei drei Vereinen registriert sein darf, aber nur bei zwei spielen. Aber zum Glück enthält § 5 I S. 3 FIFARBSUTVS umgehend eine Abweichung von diesem Grundsatz bereit. Demnach kann ein Spieler ausnahmsweise doch für drei Vereine spielen, wenn er zwischen zwei Vereinen wechselt, die jeweils an Verbände mit sich überschneidenden Spielzeiten angegliedert sind.

Raucht auch bei Ihnen bereits der Kopf? Bei uns definitiv! Deshalb ersparen wir Ihnen auch weitere Einzelheiten! Ohnehin ist es Interpretationssache, ob die Abweichung in diesem Fall greift oder nicht. Dies wird Sache der Verbandsspruchkammer sein, so Franz-Josef Kolb, Leiter Sport- und Spielbetrieb / Spielbetrieb Männer und Satzungskommission beim Südwestdeutschen Fußballverband e. V. .
Man könnte folglich festhalten: Sie sollten sich in Zukunft lieber zwei Mal überlegen, ob sie den Passantrag stellen, ohne dass die Mergers&Acquisitions-Abteilung einen Blick darüber geworfen hat. Es könnte Ihren Verein die Meisterschaft kosten.
Oder man bleibt bei aller Liebe ein wenig rational: Der Verband sollte es sich vorliegend nicht zu einfach machen. Ein Verein muss sich auf die Erteilung einer Spielberechtigung verlassen dürfen! Verliert der Fußball den Kampf gegen die zunehmende Verrechtlichung, sind die Folgen für die Vereine immens.

Stimmen zum Thema:

Antonio Antonaci (Spielleiter SV Ruchheim):
„Der Verband sollte nicht vergessen, dass hier ehrenamtliche Personen tätig sind!“

Michael Drese (Trainer BSC Oppau):
„Im digitalen Zeitalter müsste der Verband sehen, dass er keine Spielerlaubnis erteilen darf!“

Horst Mempel (Spielleiter BSC Oppau):
„Die Verantwortlichen von Phönix sind selbst schuld. Es ist bekannt, dass ein Spieler in einer Saison nicht für drei Vereine spielen kann!“
Jens Büchner (Spielleiter Alemannia Maudach):
„Wenn der Verband die Spielerlaubnis erteilt, ist er mit in der Verantwortung!“

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

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