Hockenheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Sonntag, dem 13. März, wird der 16. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. In Hockenheim sind zurzeit 15.110 Bürger wahlberechtigt. Die Stadt Hockenheim ist in 15 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahllokale befinden sich in der Stadthalle, Hubäcker-Schule und Theodor-Heuss-Realschule. In allen Wahllokalen ist auch für alle gehbehinderten Wähler ein barrierefreies Wählen möglich. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 11. März, 18 Uhr, im Rathaus, Bürgerbüro, Eingang Obere Hauptstraße 11, beantragt werden (Öffnungszeiten: 8.30 bis 12 und 14 bis 18 Uhr). Legen Sie bitte dazu eine unterschriebene Wahlbenachrichtigung vor. Wollen Sie für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen, sollten Sie eine Vollmacht dieser Person vorweisen.
Am Samstag, dem 12. März, besteht für Wahlberechtigte, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt, diese über den Postweg aber noch nicht erhalten haben, die Möglichkeit, von 11 bis 12 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, Obere Hauptstraße 11, einen Ersatzwahlschein zu erhalten. Sollte ein Wahlberechtigter kurzfristig erkranken, so besteht auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr die Möglichkeit, Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten. Diese können dann beim Wahlbüro in der Stadthalle abgeholt werden. In diesem Fall ist die unterschriebene Wahlbenachrichtigung ggf. mit Vollmacht vorzulegen. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden. Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwähler selbst sorgen.
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Der Stimmzettel wird in die Wahlschablone eingelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig „aufgesprochen“ und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Starke Sehbeeinträchtigung: Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter der Telefonnummer 0761 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom) an.