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Landau – Lösung für Abfallsammlung in Landau – EWL stellt Bereitstellungsservice für Tonnen vor – Gebühren bleiben stabil

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) hat in den vergangenen Wochen intensiv daran gearbeitet, um eine Lösung für die Abfallsammlung in engen Straßen vorschlagen zu können. Den sogenannten „Bereitstellungsservice“ stellten heute (2. März) Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron in seiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzender des städtischen Betriebes und EWL-Vorstand Bernhard Eck vor. „Der EWL bewegt sich im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Regelungen und dem Ziel, einen guten Service für die Bürger zu bieten. Letztens können wir mit dem neuen Angebot erreichen, wir schließen zugleich eine Lücke, die aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften entstanden ist. Für die Umsetzung des neuen Bereitstellungsservices muss der EWL-Verwaltungsrat kommende Woche noch einer Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zustimmen“, erklärte Maximilian Ingenthron.

Grundstücke innerorts gleichstellen Über 90 Bereiche in Landau sind wegen der räumlichen Verhältnisse aus Sicht des Unfallschutzes kritisch. Betroffen sind davon etwa 10 Prozent der an die Abfallsammlung angeschlossenen Grundstücke. Geplant ist, dass künftig Müllwerker die Behälter an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Weg oder zur öffentlichen Straße abholen, zum Sammelplatz bringen und nach der Entleerung wieder zum Bereitstellungsort zurückrollen. Auf die Einrichtung von Sammelplätzen kann jedoch nicht verzichtet werden. „Diese Lösung ist durch eine Ergänzung in der Satzung möglich, mit der wir alle Grundstücke innerhalb der geschlossenen Bebauung gleichstellen“, hielt Bernhard Eck fest. Bislang sieht die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung unter § 11, Absatz 5, vor: „Können Grundstücke mit dem Abfallsammelfahrzeug nicht angefahren werden, legt der EWL Bereitstellungsorte an der nächsten befahrbaren Straße fest.“

Vorerst stabile Gebühren Mit der Satzungsänderung kommt der EWL insbesondere älteren Bürgerinnen, Bürgern und mobilitätseingeschränkten Personen entgegen, die in engen Straßen wohnen, in die die Abfallsammelfahrzeuge aus Gründen des Unfallschutzes nicht mehr einfahren dürfen. Damit verbunden ist ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 2.250 bis 2.600 zusätzlichen Arbeitsstunden im Jahr, die der EWL mit einem monetären Aufwand von rund 90.000 Euro bewertet. Auf die Abfallgebühren wird sich dies zunächst nicht auswirken. „Wir prüfen noch finanzielle Potenziale an anderen Stellen, im laufenden Jahr kann ich Änderungen der Abfallgebühren ausschließen“, sagte der EWL-Vorstand. Allerdings sieht er den geplanten Gewinn der EWL-Abfallsparte im laufenden Wirtschaftsjahr schwinden. Dieser war zur Abdeckung erhöhter Aufwendungen in den Jahren 2017 und 2018 eingeplant. Eine Sondergebühr für diejenigen Grundstücke, die den Bereitstellungsservice in Anspruch nehmen, wurde verworfen. Hier bestätigte das Rechtsamt der Stadt Landau den gemeindlichen Gestaltungsspielraum, der auch dem EWL als städtischen Wirtschaftsbetrieb zusteht.

Tonnen im Innenbereich Sobald der Verwaltungsrat der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zugestimmt hat, kann der EWL die nächsten Schritte unternehmen. Es werden alle betroffenen Haushalte angeschrieben. Die Landauer, die sich für den Behälterservice entscheiden, müssen dann einen entsprechenden Vordruck ausgefüllt zurücksenden. Parallel dazu wird der EWL die personellen Ressourcen für den Service schaffen. „Somit können spätestens zum 1. Juni alle Landauer Bürgerinnen und Bürger innerorts ihre Tonnen direkt am nächstgelegenen öffentlichen Weg bereitstellen – die EWL-Mitarbeiter erledigen die komplette weitere Logistik,“ so Bürgermeister Maximilian Ingenthron. Für Abfall, der in anderen Behältern verpackt ist, gilt diese Lösung jedoch nicht. Grünschnittbündel und Papierbündel müssen künftig an den dafür ausgewiesenen Sammelplätzen durch die Bürgerinnen und Bürger selbst zur Abholung bereitgestellt werden. Grundstücke im Außenbereich profitieren von der Satzungsänderung nicht: Durch ihren Sonderstatus müssen sie künftig ihren Abfall an der nächsten befahrbaren Straße bereitstellen.

Noch unsicher ist, wie sich die von den dualen Systemen beauftragten Entsorgungsunternehmen verhalten und künftig die Sammlung von Glas und Gelbem Sack in den engen Straßen organisieren. „Der EWL kann nur Lösungen in seinem Zuständigkeitsbereich als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entwickeln“, unterstrich Bürgermeister Maximilian Ingenthron abschließend und ergänzte: „Dabei sind uns der Bürgerwunsch und die Wirtschaftlichkeit des Betriebes gleichermaßen ein Anliegen.“

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