Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz teilt mit, dass das Landgericht Landshut Betreiber von sogenannten Branchenbuchfallen zu Freiheitsstrafen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt hat. Der Gesamtschaden belief sich auf über 200.000 Euro. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Heiko Lenz, Jurist bei der IHK Pfalz, begrüßt die Entscheidung: „Neben der zivilrechtlichen Anfechtung durch Geschädigte drohen den Tätern auch strafrechtliche Konsequenzen.“ Das schrecke Adressbuchschwindler ab.
Urteile bei Branchenbuchfallen sind oft Ergebnis der Arbeit des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität (DSW). Die IHK Pfalz arbeitet eng mit dem Verband zusammen und hat in der Vergangenheit auch Vorfälle mit regionalen Unternehmen an den DSW gemeldet.
Die Angeklagten versandten Angebote an eine Vielzahl von Firmen, die z.B. gerade neu in das Handelsregister eingetragen worden waren. Diese Angebote sahen wie Rechnungen aus und waren mit „Deutsches Gewerberegister“ überschrieben. Die Unternehmen sollten für einen Eintrag in ein Online-Register ca. 500 Euro bezahlen. Allerdings war dieser Eintrag für die Unternehmen praktisch wertlos. Den Angeklagten kam es laut Gericht nur darauf an, bei den Adressaten den Irrtum zu erwecken, dass es sich hierbei um Rechnungen für die soeben erfolgte Eintragung in das Handelsregister handeln würde. Dazu hatten die Angeklagten eigens eine Firma neu gegründet.
Neben einer Strafanzeige haben Getäuschte die Möglichkeit, derartige Verträge zivilrechtlich wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Zudem hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.07.2012, Az.: VII ZR 262/11) entschieden, dass eine Entgeltklausel an unauffälliger Stelle im Kleingedruckten eines „Angebots“ nicht zur Zahlungspflicht des Vertragspartners führt, da sie unwirksam ist.
Heiko Lenz rät Unternehmen – insbesondere bei gleichzeitig mit dem Angebot versendeten Rechnungen – zu prüfen, ob überhaupt ein Auftrag erteilt wurde.
Unternehmen, die Opfer einer Branchenbuchfalle geworden sind, können sich an die IHK Pfalz wenden. Diese überprüft die Formulare auf ihre wettbewerbsrechtliche Relevanz und leitet die notwendigen Verfahren in Kooperation mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. ein.