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Neustadt – Mehrere Klagen gegen die Rehbach-Verlegung beim Verwaltungsgericht Neustadt eingegangen

Neustadt/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Beim Verwaltungsgericht sind mehrere Klagen von Privatpersonen aus Haßloch sowie von einem ortsansässigen Vogelschutzverein gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 17. November 2015 für die Gewässerneuentwicklung mit integriertem Hochwasserschutz des Rehbachs in der Gemeinde Haßloch (wiedergegeben auf der Homepage der SGD Süd) eingegangen.
Der Rehbach ist ein Gewässer zweiter Ordnung. Seine Unterhaltungspflicht in der Gemarkung Haßloch obliegt dem Kreis Bad Dürkheim. Der neue Rehbach soll auf einer Strecke von 3,6 km etwa 600 m bis 800 m südlich vom alten Rehbach durch den Gemeindewald geführt werden. Entlang der Gewässertrasse des neuen Rehbachs sollen an 13 Stellen Wege und Straßen kreuzen.
Es ist noch nicht absehbar, wann über die Klagen voraussichtlich verhandelt werden wird.

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