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Heidelberg – Gemeinderat billigt Bebauungsplanentwurf für Mark Twain Village-Nord

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Was wird im nördlichen Teil der Konversionsfläche Mark Twain Village in der Südstadt entstehen? Diese Frage beantwortet der Bebauungsplan, dem der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit zugestimmt hat und der nun öffentlich ausgelegt wird.

Was wird entstehen?

Der Bebauungsplanentwurf mit einem Geltungsbereich von zirka 15,6 Hektar sieht ein Wohnquartier entsprechend des vom Gemeinderat beschlossenen wohnungspolitischen Konzeptes vor. Demnach sind 70 Prozent der entstehenden Wohnungen für Schwellenhaushalte und Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen bestimmt. Das Wohnen und nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen in den Erdgeschosszonen entlang der Römerstraße und Rheinstraße sollen im Sinne einer urbanen Nutzungsmischung möglich sein. Östlich der Römerstraße sowie nördlich und südlich der Rheinstraße soll der zentrale Bereich einer neuen Stadtteilmitte für die Südstadt entstehen, in den auch die Chapel integriert werden soll. Dieser Bereich soll entlang der Rheinstraße auf der Westseite der Römerstraße fortgesetzt werden.

Zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehören ferner die Flächen der ehemaligen High-School mit einer Größe von zirka 2,9 Hektar sowie die Fläche für besondere Wohnformen mit einer Größe von zirka 1,8 Hektar. Während die Gebäude der ehemaligen High-School von der Julius Springer Schule nachgenutzt werden, werden die nördlich an der Bahnlinie liegenden Flächen als Spiel- und Sportplatzflächen zur Verfügung stehen. Die Flächen zwischen Zengerstraße, Mark-Twain-Straße, Röblinstraße und Edisonstraße soll an Heidelberger Wohngruppen veräußert werden, um hier gemeinschaftliche sowie generationsübergreifende Wohnprojekte und alternative Wohnformen – teilweise in Bestandsgebäuden, teilweise in Neubauten – umzusetzen.

Anregungen der Bürgerinnen und Bürger eingearbeitet

Zu dem Bebauungsplanvorentwurf konnten Bürgerinnen und Bürger bei mehreren Beteiligungsveranstaltungen sowie schriftlich Anregungen geben. Einige davon wurden vom Stadtplanungsamt in den Entwurf eingearbeitet. So wurde bei einem Nahversorgungszentrum die Gebäudehöhe an der Kirschgartenstraße von vier auf drei Geschosse reduziert und die Baulinie um zwei Meter zurückgesetzt. Zudem wurden westlich der Römerstraße im Bereich der Parkterrasse die Höfe vergrößert. Entlang der Kirschgartenstraße wurde die zweigeschossige Bebauung um 1,5 Meter nach Westen verschoben, um einen Vorgartenbereich zu schaffen.

Wie geht es weiter?

Nach dem Beschluss des Gemeinderats werden die Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Beginn der Auslegung wird im Stadtblatt bekanntgegeben. Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange werden parallel erneut um Stellungnahme gebeten.

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