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Neustadt an der Weinstraße – Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 11. Dezember 2015

Foto Rolf Schädler_13Neustadt an der Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar. Erster Tagesordnungspunkt der Sitzung war die Vorstellung einer WarnApp (eines Katastrophenwarnsystem) zum Schutz der Bevölkerung. Sie dient als eine Säule zur Sicherstellung des Zivilschutzes, zusätzlich zu Sirenen oder Durchsagen und ist dadurch zum Beispiel auch für Hörbehinderte interessant. Zu Gefahrsituationen zählen Großbrände, Industrieunfälle, Bombenfunde, Unwetter, Trinkwasserverunreinigungen, Anschläge oder Smog. Wer sich die App heruntergeladen hat, wird per Nachricht über den Vorfall informiert. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße wird sich nächstes Jahr entscheiden, welche auf dem Markt verfügbare App sie bestellt.

Das Gremium empfiehlt die Anhebung des Steuersatzes für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Vergnügungssteuer) von 12 Prozent des Einspielergebnisses auf 16 Prozent. Zudem soll der Mindeststeuersatz in Spielhallen von 25 auf 50 Euro und in Gaststätten von 10 auf 20 Euro erhöht werden. Durch die Anpassungen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 Mehreinnahmen in Höhe von rund 150.000 Euro erwartet (aktueller Haushaltsansatz 550.000 Euro). In Neustadt an der Weinstraße sind derzeit 219 Geldspielautomaten gemeldet, 88 in Gaststätten und 131 in den 12 Spielhallen. Das Thema wird abschließend in der Sitzung des Stadtrats am 17. Dezember behandelt. Außerdem soll der Hebesatz für die Grundsteuer B, der zuletzt zum 1. Januar 2013 angehoben wurde, künftig 450 v.H. statt 400 v.H. betragen. Auch dies steht auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung.

Gleiches gilt für die Fortführung der Trägertätigkeit für so genannte Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d Satz 2 SGB II in 2016 mit 20 Teilnehmern (1-Euro-Jobber). Durch die Arbeitsgelegenheiten sollen erwerbsfähige Hilfeempfänger an den Arbeitsmarkt herangeführt, die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder deren Abbau verlangsamt, Vermittlungshemmnisse abgebaut und Tagesstrukturen geschaffen werden. Weitere Ziele sind die Überprüfung der Arbeitsbereitschaft sowie die Bekämpfung von Missbrauchsfällen.

Der Stadt entstehen dabei Kosten von insgesamt 127.000 Euro (Personal, Fuhrpark, Arbeitskleidung), das Jobcenter steuert 9.000 Euro bei. Dem Eigenanteil steht der wirtschaftliche Nutzen gegenüber, heißt es zur Begründung. Die Arbeitsleistung verbessert die Sauberkeit im Stadtgebiet und in den Einrichtungen (Schulen, Kitas), unterstützt Tätigkeiten im Bereich Asyl und trägt dazu bei, den Kreis der Leistungsbezieher gegenüber Arbeitsverweigerern zu begrenzen. Damit mindern sich städtische Kosten für die kommunalen Leistungen des Jobcenters und es wirkt sich mittel- bis langfristig auf die Kosten der Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung aus.

Die für den Umbau des Gebäudes Konrad-Adenauer-Straße 10 in ein Haus mit zwölf Wohneinheiten plus Büroräume notwendigen Ingenieurleistungen für die technische Ausstattung vergab das Gremium an ein Büro aus Kaiserslautern. Die Fachplanung kostet rund 53.000 Euro. Die Elektroinstallation entspricht nicht dem Bedarf für Wohnungen mit Küchen und Bädern. Es müssen daher sowohl die Starkstrom- als auch die Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen ergänzt oder erneuert werden. Nach dem Umbau sollen in dem dreistöckigen Haus plus einstöckigem Rückgebäude 70 Flüchtlinge untergebracht werden.

Eine Urnenbeisetzung in Stelen – die nun im Rahmen der Einführung der neuen Bestattungsformen möglich ist – soll in Neustadt an der Weinstraße künftig 2.350 Euro kosten. Auch darüber wird der Stadtrat nächste Woche abschließend beraten. Ein Unternehmen aus Bad Kreuznach wird für die Stadt und die umliegenden Gemeinden eine Machbarkeitsstudie für die der 2022 nachfolgenden Landesgartenschau ausarbeiten – was die nötigen Ingenieurleistungen betrifft. Die Studie wurde für 79.500 Euro angeboten.

Begründung:
Die Verwaltung hat aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 15. Oktober 2015, der auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FWG, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zurückgeht, geprüft, unter welchen Bedingungen eine Landesgartenschau in Neustadt an der Weinstraße realisiert werden kann und kommt zu folgendem Ergebnis:

Um den Zuschlag für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2022 zu erhalten, wäre in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen, nämlich bis zum 31. März 2016, eine vollständige und qualitativ anspruchsvolle Bewerbung, insbesondere auch mit den erforderlichen Nachweisen zur Finanzierung und Nachnutzung, bei dem Land Rheinland-Pfalz einzureichen. Die Leitlinien sehen als wesentliches Kriterium vor, dass sich die Flächen vollständig im Ei-gentum der Stadt Neustadt an der Weinstraße befinden müssen (was derzeit nicht der Fall ist). Unabdingbar ist darüber hinaus die Einreichung von Gutachten, die bestätigen, dass die Flächen keine Altlasten oder Kampfmittel enthalten. Weiterhin wäre die Finanzierung über den gesamten Zeitraum detailliert darzustellen, versehen mit einer positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Diese Voraussetzungen können innerhalb der vier verbleibenden Monate nicht bzw. nicht in der erforderlichen Qualität erfüllt werden.

Der Vorschlag des Stadtrats, eine Partnerschaft mit den angrenzenden Gemeinden einzugehen, ist innovativ und birgt eine Vielzahl von Möglichkeiten. In dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster ist allerdings eine gemeinsame Konzeption allein schon aufgrund der verschiedenen Entscheidungsgremien und der einvernehmlich zu treffenden Absprache hinsichtlich der Finanzierung kaum realisierbar. Schließlich ist auch zu bedenken, ob das Land Rheinland-Pfalz einer Landesgartenschau in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der vorhergehenden aufgeschlossen gegenübersteht. Daher schlägt die Verwaltung vor, eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die ein Konzept für eine erfolgreiche Be¬werbung für die dem Jahr 2022 nachfolgende Landesgartenschau entwickelt. Unabhängig davon können die Ergebnisse Grundlage für Entwicklungspotenziale sein.

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