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Heidelberg – Bestätigung des Landes: Patrick Henry Village bleibt reines Registrierungszentrum – Konsens mit Stadt: Es entstehen keine Wartezonen auf PHV. Belegungszahl inzwischen stabil bei rund 5.500

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Vertreter von Stadt und Land konnten in dieser Woche Irritationen zum Registrierungszentrum auf Patrick Henry Village (PHV) ausräumen. Die Irritationen waren Anfang der Woche entstanden, nachdem ein Stuttgarter Sprecher gegenüber der Presse erklärt hatte, alle Flüchtlinge in Baden-Württemberg würden ab sofort direkt in die zentrale Registrierungsstelle in PHV gebracht werden. Bislang erfolgt diese Aufnahme verteilt auf rund 20 Erstaufnahmestellen des Landes.

Die Stadt Heidelberg war über diese Planung nicht informiert worden. Entsprechend groß waren die Irritationen, da in den vergangenen Monaten bis zu 1.500 Flüchtlinge pro Tag nach Baden-Württemberg kamen – während PHV für die Registrierung von höchstens 600 Personen pro Tag ausgelegt ist. Kämen also tatsächlich alle Flüchtlinge nach Heidelberg, könnte das Registrierungszentrum innerhalb weniger Tage vollkommen überfüllt sein.

Diese Befürchtungen konnte Hermann Schröder als Vertreter des Landes gegenüber der Stadt ausräumen. Schröder ist Leiter des Stuttgarter Planungsstabes zur Flüchtlingsunterbringung.

„Essentiell für den Betrieb des Registrierungszentrums ist, dass in dem Zentrum ausschließlich die Menschen untergebracht sind, die sich aktuell im Registrierungsverfahren befinden“, erklärte Schröder gegenüber der Stadt Heidelberg. „Deshalb werden die Flüchtlinge im Rahmen der verfügbaren Registrierungskapazität entweder aus dem Deutschlandausgleich direkt zugeführt oder kommen – sofern noch Kapazität verfügbar ist – aus Erstaufnahmestellen des Landes“, so Schröder. Als Deutschlandausgleich werden die Flüchtlinge bezeichnet, die Baden-Württemberg aus Bayern zugewiesen werden. Die Menschen kommen jede Nacht in Sonderzügen in Mannheim an.

Schröder weiter: „Liegt der Zugang des Deutschlandausgleichs über den freien Kapazitäten der Registrierungsstelle, werden diese wie bisher in die Erstaufnahmen weiter geleitet. Damit bleibt weiterhin gewährleistet, dass keine „Wartezonen“ auf PHV entstehen. Es ist auch in unserem Sinne, diese Situation zu vermeiden, da dies den Registrierungsprozess behindern würde.“

Heidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner und Sozialbürgermeister Dr. Joachim Gerner dankten für die Klarstellung und informierten am Mittwochabend den Haupt- und Finanzausschuss des Heidelberger Gemeinderats über die herbeigeführte Klärung. Zufrieden zeigten sie sich mit der vom Land in den vergangenen Wochen erläuterten Regelung, die Flüchtlinge nach der Registrierung und Asylantragsstellung direkt in Erstaufnahmestellen sowie Kreise und Kommunen zu bringen. „Denn genauso wie es vor der Registrierung keine Wartezonen auf PHV geben darf, darf es auch hinterher keine geben. Das verträgt sich nicht mit der Funktion der Registrierungsstelle, in der tausende Menschen pro Woche durchgeleitet werden“, betont Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner.

Das Land Baden-Württemberg hat in Heidelberg im September eine zentrale Registrierungsstelle für Flüchtlinge eingerichtet. Dort werden mehrere Verfahrensschritte an einem Ort gebündelt. Dadurch wird das Registrierungsverfahren erheblich beschleunigt. Derzeit werden pro Tag rund 350 Menschen in Heidelberg registriert. Geplant ist, diese Zahl bis Jahresende auf 600 Menschen pro Tag zu steigern. Die Belegungszahlen haben sich inzwischen durch die beschleunigten Verfahren nach Angaben des Landes bei 5.300 bis 5.500 Menschen stabilisiert.

„Ziel ist, damit bis zu drei Viertel der Baden-Württemberg zugewiesenen Menschen in Heidelberg registrieren zu können“, erklärte Hermann Schröder. „Bei weniger als 600 Neuzugängen pro Tag ist theoretisch denkbar, dass alle Registrierungen in Heidelberg geleistet werden. Es sollen jedoch in jedem Fall die weiteren Registrierungsstellen im Land beibehalten werden, um flexibel auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen reagieren zu können. Auch das Grundprinzip, dass Flüchtlinge in Erstaufnahmestellen im gesamten Land aufgenommen und dann zum Zeitpunkt freier Kapazitäten der Registrierungsstelle zugeführt werden, wird bis auf Weiteres beibehalten.“

 

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