Mutterstadt/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 20.11.2015, 10.06 Uhr rief bei der 77-jährigen Geschädigten eine weibliche Stimme mit unterdrückter Rufnummer an und konnte durch gezielte Befragung den Namen der Enkelin der Geschädigten ermitteln. Im Gesprächsverlauf gab die Anruferin an, dass sie unbedingt Geld benötige und wollte mit der Geschädigten einen Treffpunkt vereinbaren. Da der Geschädigten während des Gesprächs immer mehr Zweifel an der Identität der Anruferin aufkamen und gezielt rückfragte, legte sie dann einfach den Hörer auf. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass man am Telefon keinerlei persönlichen Dinge, gleichwohl wem gegenüber, preisgeben soll. Ein Ermittlungsverfahren gegen die unbekannte Anruferin wurde eingeleitet
Zuletzt aktualisiert am 23. November 2015, 11:13



































