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Landau – Stellungnahme des Landkreises Südliche Weinstraße über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs – Rheinland-Pfalz über die Zurückweisung des Antrags des Landkreises auf abstrakte Normenkontrolle

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass die Normenkontrollanträge mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften, und damit auch des Antrags des Landkreises, gegen die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs unzulässig sind. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wurde darüber am 5. November 2015 informiert. Landrätin Theresia Riedmaier möchte nun den 29-seitigen Beschluss detailliert prüfen, um dann über mögliche Konsequenzen neu zu beraten. Dann wird in den Gremien diskutiert und über das weitere Vorgehen entschieden.

Der Landkreis hat neben dem Normenkontrollantrag auf dem Rechtsweg Klage zum Verwaltungsgericht Neustadt gegen den Landesbescheid über die Schlüsselzuweisungen 2014 für den Landkreis Südliche Weinstraße erhoben. Das Verwaltungsgerichtsverfahren wurde vom Verfassungsgerichtshof im jetzigen Beschluss als notwendig angesehen. Dieses Verfahren ist derzeit aber ausgesetzt, weil die Entscheidung über den Normenkontrollantrag abgewartet wurde.
Deshalb muss der Landkreis jetzt entscheiden, ob er den Rechtsweg durch die Instanzen beschreiten möchte.

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 16. Dezember 2013 beschlossen, in Abstimmung mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz unverzüglich rechtliche Schritte gegen das am 15. Oktober 2013 verkündete Gesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs in die Wege zu leiten, da er die Vorschriften im Hinblick auf die Finanzausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften für unzureichend hielt.

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