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Landau – Parken nach der Landesgartenschau in der Südstadt und im Gewerbepark „Am Messegelände“

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. In der Südstadt wurde zum Schutze der Anwohner und Arbeitnehmer in der Zeit der Landesgartenschau eine Parkverbotszone in der Südstadt eingerichtet. Das System hat sich bewährt; der Parkverkehr durch Besucherinnen und Besucher der Gartenschau hielt sich in Grenzen, der befürchtete „Ansturm“ blieb aus. Diese Regelung wird nach Abschluss der Landesgartenschau, also ab Montag, 19. Oktober 2015, wieder aufgehoben und die alte Parkregelung hat wieder Geltung. Demnach ist ab diesem Zeitpunkt das Parken wieder grundsätzlich erlaubt und die jeweilige Beschilderung und die Straßenverkehrsregeln in den einzelnen Straßen sind zu beachten (z. B. Straßenreinigung, Kreuzungsbereich etc.).

Im Gewerbepark „Am Messegelände“ wurden mit Beginn der Landesgartenschau der Messe-Parkplatz (gegenüber Kino) und der Messplatz (gegenüber Sparkasse) bewirtschaftet. Der Stadtvorstand hat nunmehr in seiner Sitzung am 12. Oktober 2015 beschlossen, den Messeplatz und den Messeparkplatz auch nach der Landesgartenschau, allerdings zu deutlich reduzierten Konditionen, weiter zu bewirtschaften. Mit 1,00 Euro pro Tagesticket werden die Parkgebühren niedrig festgesetzt. Der Bewirtschaftungszeitraum umfasst die Zeit von montags bis sonntags von 9 bis 22 Uhr. Mit der Bewirtschaftung soll ein Kostendeckungsbeitrag für die entstehenden Ausgaben einerseits und andererseits eine Gleichbehandlung zu denjenigen Gewerbetreibenden hergestellt werden, welche ausreichend eigene Stellplätze auf

Firmengelände bereitstellen. Für den Messeplatz und den Messeparkplatz entstehen für die Beleuchtung, die Reinigung und den Unterhalt sowie Abschreibungen und Kapitaldienst Ausgaben. Diese belaufen sich aktuell alleine für den südlich gelegenen Messeparkplatz auf jährlich rund 66.000 Euro und werden bislang von der Stadt getragen. Die Stadt ist aufsichtsbehördlich zu einer Refinanzierung angehalten.

Quelle: Stadt Landau in der Pfalz.

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