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Ludwigshafen – Rathaus wird grundlegend saniert – Brandschutz und Gebäudetechnik im Fokus – Sanierungskonzept wird 2016 erarbeitet

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Sanierung des Ludwigshafener Rathauses geht in eine neue Phase. Dabei stehen weiterhin vor allem die Sicherheit mit dem Brandschutz sowie die Gebäudetechnik im Mittelpunkt. Rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen im Laufe des kommenden Jahres dafür das Rathaus zeitweise verlassen und werden vorübergehend in Ausweichquartieren unterkommen. Wesentlich Bürgerservices sollen trotzdem zentral angeboten werden.

Das in den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts errichtete Rathaus weist altersbedingt erhebliche Mängel auf. Obwohl in den vergangenen Jahren immer wieder in Teilbereichen saniert wurde, um das Haus betriebsfähig zu halten und die Sicherheit zu gewährleisten, ist nun ingenieurtechnisch ein Punkt erreicht, der eine Generalsanierung nahelegt. Ursache hierfür sind vor allem Belange der Sicherheits- und Gebäudetechnik in Verbindung mit dem Alter des Hochhauses. “Jeder Hausbesitzer kennt das: Auch wenn man kontinuierlich Dinge instand hält, müssen nach knapp 40 Jahren aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit einmal grundlegende Bauwerke wie beispielsweise Heizung oder Dämmung angepackt werden. Ähnlich ist das auch beim Rathaus. Hier kommen die Besonderheiten der 70er-Jahre Architektur, die baulichen Erfordernisse eines Hochhauses mit Publikumsverkehr und viel mehr hinzu”, verdeutlichte Baudezernent Klaus Dillinger.

So zeigten sich zusätzlich zu den bereits seit Jahren laufenden Sanierungsarbeiten zum Brandschutz und zur Gebäudetechnik, dass einbetonierte Löschwasserleitungen des gut 70 Meter hohen Hochhauses durch Korrosion stark beschädigt sind und dringend ausgetauscht werden müssen. Darüber hinaus ist seit 1. Januar 2015 das bisher für die Klimatechnik verwendete Kältemittel R 22 in Deutschland verboten. Defekte Wärmepumpen, die ohnehin über 35 Jahre alt sind, können nicht mehr wie bisher repariert, sondern müssen aufwändig ersetzt werden. Auch das komplizierte Belüftungssystem des Hochhauses, das eine Vielzahl von Bürgerservices mit Publikumsverkehr anbietet und Arbeitsplatz von rund 500 Menschen ist, bedarf einer grundlegenden Erneuerung.

Nach umfangreicher Überprüfung der Sicherheits- und Gebäudetechnik im Rahmen so genannter Gefahrenverhütungsschauen sowie einer kritischen Bewertung der Bauabläufe haben Feuerwehr und Bauaufsicht festgelegt, dass aufgrund festgestellter Mängel elf Stockwerke des Hochhauses bis zum 31. Dezember 2016 geräumt werden müssen. Dies betrifft die Etagen 5 bis 15 und damit rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Büros vom Keller bis zum vierten Stockwerk können bis nach Verabschiedung eines umfassenden Sanierungskonzeptes und dessen Umsetzung geöffnet bleiben, da hier keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen. Zusätzlich zu den vorhandenen sicherheits-Treppenräumen gibt es hier alternative Rettungswege. Damit bleiben wichtige Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger wie der Bürgerservice, das Standesamt, der Stadtratssaal, die Bauaufsicht, das Gebäudemanagement oder die Stadtplanung an gewohntem Ort. “Wir werden in den kommenden Monaten gemeinsam einen detaillierten Sanierungsplan ausarbeiten und vorstellen. Aus technischen, logistischen und wirtschaftlichen Erwägungen heraus ist es unser Ziel, das Rathaus in Gänze zu sanieren. In einem ersten Schritt wird nun nach Ausweichquartieren für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht, damit wir die Büros im kommenden Jahr Zug um Zug räumen können.

In den kommenden Wochen werden über die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (W.E.G.) Gespräche mit potentiellen Vermietern in der Innenstadt geführt. Sofern bereits Ergebnisse vorliegen, möchten wir diese im Dezember im Stadtrat erörtern”, erklärte Baudezernent Klaus Dillinger. “Die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger, die die Verwaltung tagtäglich aufsuchen, hat für uns oberste Priorität. Daher haben wir auch in der Vergangenheit den Brandschutz immer wieder verbessert und angepasst. Tatsächlich ist die Bausubstanz aber so, dass grundlegende Arbeiten vorgenommen werden müssen und man kommt nach kritischer und gründlicher Betrachtung zu dem Schluss, dass diese Arbeiten aus Sicherheitsgründen nicht im laufenden Betrieb stattfinden können”, verdeutlichte Feuerwehrdezernent Dieter Feid.

Rückblick
Erste größere Sanierungsarbeiten an dem 1979 bezogenen Gebäude wurden in Folge einer Gefahrenverhütungsschau (GVS) im Jahr 1998 vorgenommen. Damals haben Feuerwehr und Bauaufsicht gravierende Mängel wie beispielsweise fehlende Brandabschottungen bei den Leitungen der Haustechnik zwischen den einzelnen Brandabschnitten, fehlende Brandmeldeanlagen und Rauchabzugssysteme im Bereich der Flucht- und Rettungswege festgestellt. Gefahrenverhütungsschauen werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (LBauO und GVSLVO) im Interesse der Sicherheit aller in regelmäßigen Abständen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäuden etc. vorgenommen. Als Konsequenz wurde auf Grundlage der Landesbauordnung eine bauaufsichtliche Verfügung erlassen: Wesentliche Mängel wurden mit zwei Sofortmaßnahmenpaketen bis zum Jahr 2002 beseitigt. Parallel hierzu wurde die Asbestsanierung von 1998 bis 2005 durchgeführt und abgeschlossen. In deren Zuge mussten, neben asbesthaltigen Schottungen und Rohrverkleidungen, alle Verkleidungen der Wärmepumpen, die asbesthaltig waren, durch asbestfreie Verkleidungen ersetzt werden. Im Zuge weiterer Sanierungsarbeiten wurde der organisatorische, als auch der technische Brandschutz in den vergangenen Jahren immer wieder angepasst und verbessert. Hierzu gehören der Einsatz einer flächendeckenden Brandmeldeanlage, der Rückbau der Brandlasten in den Fluren, eine Warnanlage zur Information der Mitarbeiter und Besucher.

Außerdem wird bei einem Brandmeldealarm das gesamte Gebäude sofort geräumt. Bei der Weiterentwicklung des Brandschutzkonzeptes wurde großes Augenmerk auf die Räume vor den Fahrstühlen gelegt. Ziel ist es, eine mögliche Rauchausbreitung über mehrere Geschosse zu verhindern. Die Realisierung dessen, so die Erkenntnis nach umfangreichen Untersuchungen, ist im laufenden Betrieb nicht möglich und soll bei der nun anstehenden Sanierung umgesetzt werden.

Bei den nun anstehenden größeren Sanierungsarbeiten handelt es sich um sehr umfangreiche Bauarbeiten, die aus logistischen, wirtschaftlichen und vor allem sicherheitstechnischen Gesichtspunkten nicht weiter im laufenden Betrieb vorgenommen werden können. Dies haben die Erfahrungen gezeigt, die bei dem Umbau der Ebenen 4 (Teilflächen), 11 und 12 gemacht wurden. Zum einen ist die Beeinträchtigung durch Baulärm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Publikum enorm, eine Verlagerung der Arbeiten in die Abendstunden oder ins Wochenende würde die Bauarbeiten deutlich verteuern und die Abläufe in die Länge ziehen. An erster Stelle steht jedoch der Sicherheitsaspekt: Neben der Brandgefahr durch die Baumaßnahmen (Arbeiten mit schwerem Gerät, Schweißen, Bohren, Funkenflug etc.) müssen in den unmittelbaren Umbaubereichen auch die automatischen Systeme zur Brandfrüherkennung außer Betrieb genommen werden. Ebenso kann es Einschränkungen beim Betrieb der sicherheitsrelevanten Anlagen wie Steigleitungen der Löschwasserversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen zur Löschwasserversorgung oder der Allgemeinen Stromversorgung geben. Im Rahmen der technischen Sanierung müssen defekte oder überalterte Schottungen gegen Brandübertragung an Kabeln und Rohrleitungen ersetzt werden. Hierbei sind zwangsläufig immer wieder Öffnungen in Wänden und Decken vorhanden, die im Brandfall einen schnellen Übertritt von Feuer und Rauch in andere Geschosse oder Bereiche ermöglichen.

“Unterm Strich bedeutet dies, dass die weitere Nutzung des Gebäudes während den Sanierungsmaßnahmen mit einer zusätzlichen Gefährdung verbunden ist. Eine solche Gefährdung für Mitarbeiter und Besucher kann vermieden werden, wenn das Gebäude leer ist. Auch der künftige Bauablauf selbst könnte dadurch wesentlich zügiger und auch kostengünstiger abgewickelt werden”, verdeutlichte Feid. “Im Moment stehen wir am Anfang: Wir haben heute in einem ersten Schritt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Stand der Sanierung informiert und werden den Bauausschuss entsprechend unterrichten. In den nächsten Schritten geht es darum, Vorüberlegungen zu überprüfen, einen Ausweichplan zu erstellen und dann gemeinsam ein tragfähiges Sanierungskonzept für ein sicheres und bürgerfreundliches Rathaus zu erarbeiten und zu diskutieren. Das werden wir in bewährter Manier mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den politischen Gremien, aber natürlich auch mit der Bürgerschaft erörtern”, sagte Baudezernent Klaus Dillinger.

Das Ludwigshafener Rathaus
Das Ludwigshafener Rathaus wurde von 1976 bis 1978 gebaut und 1979 in Betrieb genommen. Es ist gut 71 Meter hoch und wurde nach Plänen der Architekten Dorp und Schmidt errichtet. Rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben ihren Arbeitsplatz im Rathaus. Landesbauordnung In der LBauO und in der LVO über die Gefahrenverhütungsschau (GVSLVO) werden Anforderungen des Brandschutzes und die Brandsicherheit sowie die Betriebsüberwachung geregelt, sie enthält unter anderem auch gebäudebezogene Betriebsvorschriften für Versammlungsstätten und Verwaltungsgebäuden. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt und ist die Betriebssicherheit dadurch nicht gegeben, kann der Betrieb eines Gebäudes untersagt werden.

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