• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Frankenthal – Christian Baldauf (CDU): Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden

Frankenthal/ Metropolregion Rhein Neckar.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat heute mitgeteilt, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit Hackerangriffen auf Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz eingestellt wurden. Während die Ermittlungen in Hessen noch andauern, mussten die rheinland-pfälzischen Strafverfolger die Ermittlungen einstellen, weil in Rheinland-Pfalz aus Gründen des Datenschutzes die letzten drei Stellen der IP-Adressen automatisch anonymisiert werden. Vor diesem Hintergrund erneuert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, die Forderung nach einer vollständigen Protokollie-rung der IP-Adressen.
„Die Landesregierung nimmt die Bekämpfung der Cyberkriminalität nicht ernst genug. Einerseits sperrt sie sich dagegen, das nötige Personal einzustellen. Das haben wir bereits mehrfach kritisiert. Andererseits macht sie den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit unnötig schwer, indem sie durch eine automatische Anonymisierung der IP-Adressen die konsequente Verfolgung von Tä-tern behindert.“
In einer EuGH-Vorlage hat der BGH die Auffassung vertreten, dass eine Speicherung nach dem Telemediengesetz zulässig ist. Bis zu dessen Entscheidung, so Baldauf, könne man also sehr gut mit dem BGH vertreten, dass § 15 TMG die Speicherung erlaubt.
„Die IP-Adressen sind ein wichtiger Ermittlungsansatz. Wenn jemand auf IT-Systeme des Landes zugreift und das Land im Nachhinein nicht feststellen kann, wer der Täter ist, wird Datenschutz zum Täterschutz“, so Baldauf.
Hintergrund:
Die Landesregierung hat kürzlich bestätigt, dass in ihrem Geschäftsbereich seit dem Jahr 2010 IP-Adressen automatisch anonymisiert werden. Die Landesregierung begründet dies unter Bezugnahme auf das Telemediengesetz (§ 15) mit „datenschutzrechtlichen Gründen“. Der BGH lässt allerdings bislang eine Speicherung nach § 15 TMG zu (BGH, EuGH-Vorlage vom 28.10.2014, Az. VI ZR/135/13).
Auszug aus der Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz von heute:
„Während die internationalen Ermittlungen zur Identifizierung der Täter und Aufklärung der An-griffsmotive in Hessen noch andauern, musste die LZC die Ermittlungen in Rheinland-Pfalz mitt-lerweile nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen, weil in Rheinland-Pfalz aus Gründen des Daten-schutzes die letzten drei Stellen der IP-Adressen der auf das System zugreifenden Nutzer sys-temseitig anonymisiert werden. Die Zuordnung der IP-Adressen zu einem Täter war daher von vornherein ausgeschlossen.“

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



  • MEHR AKTUELLE TOPMELDUNGEN

    >> Alle Topmeldungen

  • MEDIENPARTNER
    Raphael B. Ebler Medienproduktion


///MRN-News.de