Mannheim/Metropolregion Rhein-Necker. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert heute auf der ersten Seite einem Brandbrief der Landräte aus dem Rhein-Neckar-Kreis, dem Neckar-Odenwald-Kreis und dem Landkreis Karlsruhe, in dem Ministerpräsident Winfried Kretschmann aufgefordert wird, seine Zusagen vom zweiten Flüchtlingsgipfel am 27. Juli 2015 sofort umzusetzen.
Diesem Brandbrief geht ein Brief ähnlichen Inhaltes vom 10. August voraus, der von den Oberbürgermeistern Harry Mergel (Heilbronn), Gerd Hager (Pforzheim), Barbara Bosch (Reutlingen), Ivo Gönner (Ulm) und dem Ersten Bürgermeister Werner Hirth (Baden-Baden) unterschrieben wurde. Die unteren Aufnahmebehörden könnten die ihnen zugewiesenen Aufgaben bei der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, die vor politischer Verfolgung und Bürgerkrieg bei uns Zuflucht suchen, nur erfüllen, wenn die Landesregierung dafür sorgt, dass der Zugang von Personen aus den Balkanstaaten in das Asylsystem kurzfristig und vor allem wirksam begrenzt werde.
Asylbewerber, die absehbar keinen Anspruch auf Asyl hätten, sollten in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, bis das verkürzte Asylverfahren gem. § 36 AsylVfG rechtskräftig abgeschlossen sei. Das Land solle sich beim Bund dafür einsetzen, dass Kosovo, Montenegro und Albanien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden, fordern die drei Landräte.
Darüber hinaus schlagen sie weitere Maßnahmen vor, die den Zugang aus diesen Herkunftsstaaten wirksam unterbinden. Bei den derzeit hohen Zugangszahlen werde es ansonsten nicht mehr möglich sein, die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden insgesamt zu gewährleisten. Die AfD Mannheim begrüßt das längst überfällige Umdenken der Altparteien und unterstützt diesen Schritt in die richtige Richtung ausdrücklich. Gleichzeitig sehen wir aber aufgrund des geforderten Verbleibes in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein Problem auf Mannheim zukommen: Eine Erstaufnahmeeinrichtung ( LEA ) befindet sich in Mannheim (Industriestraße/Pyramidenstraße in der Neckarstadt West). Diese stößt schon jetzt an der Grenze ihrer maximalen Kapazitätsauslastung. Es ist anzunehmen, dass die Bewohneranzahl nochmal sprunghaft ansteigen wird, sofern die Landesregierung ihre Zusagen aus dem zweiten Flüchtlingsgipfel einhält. Eine angemessene Unterbringung der wirklich Bedürftigen wäre in Gefahr.
Nach europäischem Recht (Verordnung EU Nr. 604/2013 -Dublin III) sind Asylanträge in dem Land zu bearbeiten, in welchem der Antragsteller die EU-Außengrenze überquert hat. Hierauf haben wir bereits am 30.06.2015 hingewiesen. Nach Artikel 16 a Abs.2 Grundgesetz (Drittstaatenregelung) kann sich auf das Recht auf Asyl nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Man kann wieder einmal davon ausgehen, dass bei konsequenter Anwendung bestehender Gesetze viele Probleme nicht in dem Maße entstehen, in dem sie derzeit auftreten. Wir sind der Auffassung, dass Personen, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden konsequent und zeitnah abzuschieben, bzw. zurückzuführen sind.