Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Von Freitag, dem 14. August 2015, bis einschließlich Freitag, dem 28. August 2015, findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „C 17C – Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann” statt. Das Gebiet liegt in der Gemarkung Nußdorf.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen wird anhand der Vorentwurfsplanung vom 14. August 2015 bis einschließlich 28. August 2015 während der regulären Öffnungszeiten im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Landau, Königstraße 21, im Bürgerbüro, Zimmer 2, informiert. Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern und diese mit Vertretern der Stadt Landau zu erörtern sowie Stellungnahmen abzugeben.
Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf www.landau.de/amtsblatt im Amtsblatt Nr. 46/6. August 2015“ eingestellt. Die Entwurfsunterlagen können zudem während der Zeit der Offenlage auf www.landau.de/oeffentliche-auslegung eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros des Stadtbauamts sind:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Stadt Landau. Quelle